NZZ: Nachrichtenlose Vermögen sollen nach 50 Jahren aufgelöst werden

Inhaber von nachrichtenlosen Vermögen in der Schweiz sollen 50 Jahre Zeit haben, sich zu melden. Dies hat der Ständerat beschlossen. Tun sie es nicht, wird das Vermögen nach Ablauf der der Frist liquidiert.

Von sda

Nachrichtenlose Vermögen auf Konten von Schweizer Banken sollen nach 50 Jahren ohne Nachricht liquidiert werden können. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat die Gesetzesänderung genehmigt. Noch ist aber unklar, wie lange Erben einen Anspruch auf die Gelder erheben können.

Die kleine Kammer stimmte mit 39 zu 0 Stimmen für die Vorlage, die das Problem der nachrichtenlosen Vermögen regeln soll. Der Nationalrat hatte die Gesetzesrevision bereits in der Frühjahrssession verabschiedet. Der Umfang der nachrichtenlosen Vermögen in der Schweiz wird auf rund 400 Millionen Franken geschätzt.

Allerdings sind sich die beiden Räte noch nicht ganz einig: Der Nationalrat will den Konto-Inhabern nach der Kontoauflösung nochmals 50 Jahre lang einen Rechtsanspruch auf die Gelder gewähren. Mit den Verfahrensfristen würde die Verwirkungsfrist dadurch insgesamt 112 Jahre dauern. Erst dann würde das Geld an den Bund fliessen.

62 Jahre müssen genügen

Dem Ständerat ist dies zu lang. Er lehnte deshalb den 50-Jahre- Rechtsanspruch nach der Vermögensauflösung mit 29 gegen 12 Stimmen ab. Allfällige Kontoinhaber hätten bis zur Auflösung der Vermögen bereits 50 Jahre Zeit, sich zu melden, befand eine Mehrheit der kleinen Kammer. Inklusive Verfahrensfristen macht dies 62 Jahre. Das müsse genügen.

Auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte die Ständeräte gebeten, eine Lösung zu finden, die jeweils nicht noch drei weitere Generationen beschäftige. «Hängt man da nicht einer Illusion nach, dass Rechtsansprüche auf ewig durchsetzbar sind?», fragte sie rhetorisch.

Der Bundesrat hatte die Frist ursprünglich auf Verordnungsebene regeln wollen. Zur Debatte war auch eine Frist von 30 Jahren gestanden. Den Rechtsanspruch wollte der Bundesrat nicht über diese Frist hinaus fortbestehen lassen. Historische Ereignisse nicht vergessen

Paul Rechsteiner (St. Gallen, sp.) versuchte mit einem Einzelantrag vergeblich, den Ständerat auf die Linie des Nationalrates zu bringen. Ein Rechtsanspruch dürfe nicht einfach untergehen.

Er warnte vor Enteignung und appellierte an jene Ständeräte, denen «das Privatvermögen nahesteht», die historischen Ereignisse nicht zu vergessen. Diese hätten gezeigt, dass es manchmal viel Zeit brauche, bis die Betroffenen ihren Rechtsanspruch anmelden könnten.

Limite von 500 Franken

Auch der vom Nationalrat festgesetzte Mindestbetrag von 100 Franken, ab dem die Liquidation eines Vermögens veröffentlicht werden muss, ist dem Ständerat zu niedrig: Für Vermögen unter 500 Franken könne auf eine Publikation verzichtet werden, befand die kleine Kammer mit 29 gegen 12 Stimmen.

Bei so kleinen Vermögenswerten seien nicht einmal die Publikationskosten gedeckt, erklärte Hannes Germann (Schaffhausen, svp.) im Namen der vorberatenden Wirtschaftskommission. Die Bankiervereinigung habe die Limite sogar bei 1000 Franken ansetzen wollen. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat.

Lange Geschichte

Der Bund sucht seit 1999 eine befriedigende Lösung des Problems der nachrichtenlosen Vermögen. Es soll nie mehr zu einer Affäre kommen wie in den 1990er Jahren rund um die nachrichtenlosen jüdischen Vermögen auf Schweizer Banken.

Der Grundstein für die heutige Lösung legte der Bundesrat mit einer Änderung des Bankengesetzes im Jahr 2010. Dabei wurde die Übertragung nachrichtenloser Vermögen an eine andere Bank ohne Zustimmung des Kontoinhabers ermöglicht.