nzz online: Ständeräte kritisieren Verleger

Der Service-public-Bericht wird von der kleinen Kammer mehrheitlich abgesegnet. (Bild: Christian Beutler / Keystone)
Der Service-public-Bericht wird von der kleinen Kammer mehrheitlich abgesegnet. (Bild: Christian Beutler / Keystone)

Der Ständerat stellt sich grossmehrheitlich hinter den Service-public-Bericht des Bundesrates zur SRG. Die privaten Verleger hätten in der Kommission einen schlechten Eindruck hinterlassen.

Von Jan Flückiger

Der Service-public-Bericht wird von der kleinen Kammer mehrheitlich abgesegnet. (Bild: Christian Beutler / Keystone)
Der Service-public-Bericht wird von der kleinen Kammer mehrheitlich abgesegnet. (Bild: Christian Beutler / Keystone)

Der Bericht des Bundesrates zum audiovisuellen Service public war bei der Publikation im Juni auf viel Kritik gestossen. Zu wenig umfassend sei er, zu wenig innovativ, zu wenig zukunftsweisend. Tatsächlich begründet der Bericht vorwiegend den Status quo. Allfällige Reformen werden auf die Zukunft verschoben. Der Nationalrat hat den Bundesrat unlängst aufgefordert, den Bericht zu ergänzen und zu analysieren, welche Angebote private Anbieter ebenso gut leisten können.

Dasselbe forderte am Montag im Ständerat auch Hannes Germann (Schaffhausen, svp.). Er wolle die SRG nicht schlechtreden, sagte er, aber der Bericht sei unvollständig. Auch Werner Hösli (Glarus, svp.) bemängelte die fehlende Auseinandersetzung mit der Frage, was die SRG wirklich leisten müsse. Heute werde «alles und jedes» in den Deckmantel des Service public gehüllt. Die SRG solle nicht «Lückenbüsser» spielen, sondern ein Grundangebot leisten – aber nicht zwingend in der heutigen Intensität. Zudem werte der Bericht Leistungen von Privaten pauschal ab, ohne die Qualitätskriterien zu definieren. Es brauche «messbare Anforderungen» für die Grundversorgung.

Germann und Hösli unterlagen mit ihrem Antrag auf Rückweisung des Berichts klar mit 37 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung. Claude Janiak (Baselland, sp.) sagte, das Subsidiaritätsprinzip funktioniere beim Fernsehen nicht. Vieles, was die SRG mache, sei auf dem Markt nicht rentabel. Zum Verfassungsauftrag der SRG gehöre nicht nur Information, sondern auch Unterhaltung und Kultur. Schliesslich müsse die SRG mit ihren Programmen ein breites Publikum erreichen. Bundesrätin Doris Leuthard sagte, sie habe von den SRG-Kritikern noch selten konkrete Vorschläge gehört, worauf die SRG verzichten solle. Diverse Votanten warnten davor, sich als Parlament in das Programm der SRG einzumischen und diese zum parteipolitischen Spielball zu machen.

Auffallend häufig wurden in der Debatte die privaten Verleger kritisiert. In der Kommission sei der Eindruck entstanden, diese seien sich einzig darin einig, die SRG schwächen zu wollen, sagte Konrad Graber (Luzern, cvp.). Mehrere Votanten betonten vielmehr den Nutzen von Kooperationen. Allerdings, so Filippo Lombardi (Tessin, cvp.), müsse die SRG solche – wie etwa die umstrittene Werbeallianz Admeira– mit allen und nicht nur mit ausgewählten Verlagen eingehen.