Schaffhauser Nachrichten: Kosteneinsparung möglich

Ein überparteiliches Komitee erklärte am Donnerstag, warum die Komplementärmedizin in die Grundversicherung aufgenommen werden soll.

von (jhu)

Am 17. Mai werden die Stimmberechtigten entscheiden können, ob die Komplementärmedizin wieder in die Grundversicherung aufgenommen werden soll. Das kantonale Komitee «Ja – Zukunft mit Komplementärmedizin» informierte am Donnerstag über den Verfassungsartikel und seine Forderungen. Neben der Aufnahme von fünf komplementärmedizinischen Methoden (Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde und Traditionelle Chinesische Medizin) in die Grundversicherung sollen nicht ärztliche Therapeuten der Komplementärmedizin künftig ein nationales Diplom erwerben müssen, die Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin sowie Lehre und Forschung sollen gefördert werden, und der komplementärmedizinische Arzneimittelschatz soll bewahrt werden.

Als die Komplementärmedizin noch Teil der Grundversicherung war, erklärte SVP-Ständerat Hannes Germann, habe sie im Jahr 2004 nur 25 Millionen Franken an Kosten verursacht, was gerade einmal 0,13 Prozent der gesamten Kosten in der Grundversicherung entspreche. «Hier also von einem Kostenschub zu sprechen», sagte Germann, «ist in Anbetracht der real existierenden Kostenexplosion von jährlich mehreren Prozentpunkten geradezu grotesk.» Durch den Einsatz von Heilmitteln der Komplementärmedizin, erläuterte ÖBS-Grossstadträtin Lotti Winzeler, könnten die Medikamentenkosten gar gesenkt werden. Eine vereinfachte Zulassung für alternative Heilmittel sei denn auch dringend nötig, sagte SP-Nationalrat Hans-Jürg Fehr, denn alternative Heilmittel hätten nur selten Nebenwirkungen, wiesen ein geringes Gefährdungspotential auf und seien sicher. Der Schaffhauser Naturheilpraktiker Markus Senn wies darauf hin, dass die Regelungen für nicht ärztliche Therapeuten heute unklar sei. Zur Qualitätssicherung sei es wichtig, dass nationale oder kantonale Diplome eingeführt würden. Und schliesslich müsse die Komplementärmedizin auch deshalb in die Grundversicherung aufgenommen werden, «damit sich alle Bevölkerungskreise auf die von ihnen gewünschte Art behandeln lassen können», sagte Paul Bösch, ÖBS-Grossstadtrat und Arzt für Allgemein- und Komplementärmedizin.