Jedes Mitglied des National- und Ständerats kann in den Sessionen das Wort ergreifen und Anträge stellen. Es hat eine Reihe von unterschiedlich wirksamen Möglichkeiten etwas in seinem Sinn (und demjenigen seiner Wählerschaft) zu bewegen.
Nicht allein Ratsmitglieder, sondern auch Kommissionen können parlamentarische Initiativen einreichen; bei Motionen und Postulaten gild dies zusätzlich auch für Fraktionen.
Die kleine Kammer (Ständerat) zählt 46 Sitze: 20 Kantone stellen je zwei Abgeordnete, die 6 früheren Halbkantone je eine Vertreterin oder einen Vertreter. In allen Kantonen - mit Ausnahme des Jura - wählen die Bürgerinnen und Bürger Ihre Abgeordneten im Majorzverfahren.