Top Online: Ständerat für volle IV-Rente erst ab 80 Prozent Invaliditätsgrad

Der Ständerat pocht bei der IV-Revision auf Sparmassnahmen. Eine volle IV-Rente soll künftig nur noch erhalten, wer zu mindestens 80 Prozent invalid ist. Heute wird eine volle Rente ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen.

Der Ständerat beschloss am Dienstag mit 25 zu 19 Stimmen, an seinem früheren Beschluss festzuhalten. Der Nationalrat hatte sich dafür ausgesprochen, in diesem Punkt bei der heutigen Regelung zu bleiben. Die Vertreter der Rechten kritisierten in der grossen Kammer vergeblich, so bringe der Systemwechsel von einem vierstufigen zu einem stufenlosen Rentensystem keine Einsparungen.

In der kleinen Kammer setzte sich nun die Rechte durch. Wer zu 70 Prozent invalid sei, habe eine Resterwerbsfähigkeit von 30 Prozent, gab Alex Kuprecht (SVP/SZ) zu bedenken. Und es gehe ja darum, möglichst viele IV-Bezügerinnen und -Bezüger wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Bleibe man bei den heutigen 70 Prozent, könne das Ziel der Reintegration nicht erreicht werden.

Christine Egerszegi (FDP/AG) stellte fest, dass die Betroffenen bei Bedarf Ergänzungsleistungen erhielten. Die Massnahme sei zu verantworten. Für die Verschärfung sprach sich auch Sozialminister Alain Berset aus.

Behinderte auf Verliererseite

Die Gegner wiesen vergeblich darauf hin, dass es um Menschen mit schwerer Behinderung gehe. Auch sie finde es wichtig, auf das Potenzial der Menschen zu achten und nicht auf die Einschränkungen, sagte Pascale Bruderer (SP/AG).

Aber für Menschen mit schweren Behinderungen sei es ungeheuer schwierig, eine Stelle zu finden. Im Wissen darum von Reintegration in den Arbeitsmarkt zu sprechen, sei zynisch. Im übrigen könne eine Entlastung für die IV zu einer Belastung von Gemeinden und Kantonen führen.

Hannes Germann (SVP/SH) pflichtete ihr bei. Seine Haltung möge überraschen, denn er sei sonst immer für Sanierungen zu haben. Doch diese Massnahme überzeuge ihn nicht, sagte Germann. 40 Prozent der IV-Bezügerinnen und -Bezüger seien bereits heute auf Ergänzungsleistungen angewiesen. „Es ist also ein Nullsummenspiel, gewonnen haben wir nichts, und die Verlierer sind die Behinderten.“