Die FK-S hat am 13. und 14. Mai 2019 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Hannes Germann (SVP, SH) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des EFD, Bundespräsident Ueli Maurer, der Vorsteherin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, sowie des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle und mehrerer Mitarbeitenden des EFD, VBS, EDA und EJPD in Bern getagt.
Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) spricht sich einstimmig für die Annahme der Staatsrechnung 2018 sowie des Nachtrags I zum Voranschlag 2019 aus.
Die Kommission hatte sich bereits an ihrer Sitzung vom 25. und 26. März 2019 über die Staatsrechnung orientieren lassen. Diese weist Ausgaben von 70,6 Milliarden Franken und Einnahmen von 73,6 Milliarden Franken aus, was einen Überschuss von mehr als 3 Milliarden Franken ergibt.
An ihrer Mai-Sitzung hat die Finanzkommission wie üblich eine vertiefte Analyse der Staatsrechnung vorgenommen. Der Vorsteher des Finanzdepartments (EFD) hat den Kommissionsmitgliedern im Rahmen der allgemeinen Beratung die wichtigsten Elemente der Staatsrechnung 2018 und des Nachtrags I zum Voranschlag 2019 präsentiert. Anschliessend hat die FK-S Kenntnis vom Bericht der Revisionsstelle zur Staatsrechnung genommen. Die Kommission ist zudem von den vier ständigen Subkommissionen, die dafür verantwortlich sind, die Rechnungen der ihnen zugewiesenen Departemente im Detail zu prüfen, über die Ergebnisse ihrer Arbeiten und die Schlussfolgerungen orientiert worden, zu denen sie an ihren Sitzungen im April gelangt waren. In der anschliessenden Diskussion hat sich die Kommission insbesondere mit der neuen Praxis der Bildung und Auflösung von Reserven auseinandergesetzt, die mit dem Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung eingeführt worden war.
Im Weiteren spricht sich die FK-S einstimmig dafür aus, die vom Bundesrat im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2019 beantragten Nachtragskredite zu genehmigen. Die Vorlage des Bundesrates sieht neun Nachtragskredite im Umfang von insgesamt 75,4 Millionen Franken vor. Der höchste dieser Kredite beläuft sich auf rund 58,5 Millionen Franken, ist für das Bundesamt für Justiz bestimmt und betrifft die Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen.
Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich. Änderung
Die FK-S hat sich erneut mit der Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich befasst. Der Nationalrat hatte dieses Geschäft letzte Woche in der Sondersession beraten und eine technische Differenz zum Ständerat geschaffen, indem er eine Koordinationsbestimmung eingeführt hatte. Diese war notwendig geworden, weil die Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich und das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) identische Artikel betreffen. Mit dieser Koordinationsbestimmung wird – unabhängig vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der beiden Vorlagen – eine einheitliche Rechtslage gewährleistet.
Die FK-S beantragt ihrem Rat einstimmig, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Der Ständerat berät das Geschäft in der kommenden Sommersession.
Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2020–2023
Der Bundesrat beabsichtigt, seine Politik zur Sicherung und zum Ausbau der Position der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen und als wichtigstes Zentrum für globale Gouvernanz fortzusetzen. Er unterbreitet dem Parlament daher die Strategie, die er anwenden will, um die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Gaststaat zu stärken, und beantragt die Mittel, die zur Umsetzung entsprechender Massnahmen erforderlich sind. Die Mittel belaufen sich für den Zeitraum 2020–2023 auf 111,8 Millionen Franken. Dieser Betrag beinhaltet einen Zahlungsrahmen in der Höhe von 103,8 Millionen Franken zur Umsetzung der Strategie sowie einen Rahmenkredit in der Höhe von 8 Millionen Franken zur Erhöhung des Aussenschutzes von Gebäuden der internationalen Organisationen, für den die Schweiz verantwortlich ist.
Die FK-S hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit den finanziellen Aspekten der Vorlage des Bundesrates befasst. Die Kommissionsmitglieder anerkennen einhellig die Bedeutung des internationalen Genf für die Schweiz. In ihren Augen ist die Vorlage finanziell ausgewogen, weshalb sie diese unterstützen. Die FK-S wird ihre Erwägungen an einer der nächsten Sitzungen der Aussenpolitischen Kommission, die für die Vorberatung dieser Vorlage zuständig ist, mitteilen.