Der Ständerat soll den umstrittenen Fluglärmvertrag mit Deutschland genehmigen, obwohl das Abkommen in Deutschland auf Eis liegt.
Auch wenn die deutsche Regierung den bilateralen Fluglärmvertrag derzeit auf Eis gelegt hat, soll das Schweizer Parlament ihn genehmigen: Dafür haben sich zwei Kommissionen des Ständerats ausgesprochen. Beide Entscheide fielen ohne Gegenstimme. Damit dürfte das Ja des Ratsplenums im März nur noch eine Formsache sein. Voraussichtlich im Juni ist dann der Nationalrat an der Reihe.
Es gehe darum, «ein starkes Zeichen» an Deutschland zu senden, sagt Claude Hêche (Jura, sp.), der Präsident der ständerätlichen Verkehrskommission. Dieses «Zeichen» enthält zwei Elemente. Erstens spiele die Schweiz damit den Ball den Deutschen zu, sagt Hêche. Der Präsident der Aussenpolitischen Kommission, Hannes Germann (Schaffhausen, svp.), sekundiert: Bei der Ablehnung des ersten Staatsvertrags vor zehn Jahren habe die Schweiz die Deutschen «vor den Kopf gestossen»; nun wolle man Hand zu einer Lösung bieten. Christine Egerszegi (Aargau, fdp.) ergänzt: «Wenn der Vertrag scheitert, dann soll er nicht an uns scheitern, sondern an den Deutschen.»
Die zweite Bedeutung des «Zeichens»: Indem die Schweiz den Vertrag genehmigt, sagt sie auch Nein zu Nachverhandlungen. Aus diesem Grund dürfte der Entscheid bei den süddeutschen Hardlinern nicht gut ankommen.
Beide Kommissionen sind sich bewusst, dass der Staatsvertrag nur eine Hälfte des Fluglärmstreits löst: Er würde dem Zürcher Flughafen zwar Rechtssicherheit bringen und einen Konflikt mit einem wichtigen Nachbarn beilegen. Noch offen ist hingegen, wie der Lärm künftig innerhalb der Schweiz verteilt wird. Diese Verteilung dürfe man nur unter Einbezug der betroffenen Regionen vornehmen, hält die Verkehrskommission fest. Zudem müsse es eine «für alle akzeptable Lösung» sein. Zumindest die letzte Bedingung klingt nach der Quadratur des Kreises.