[parlament.ch] Kommission will Versandhandel mit Medikamenten erlauben

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat ihre Beratung der Teilrevision des Heilmittelgesetzes abgeschlossen. Zur Beschleunigung der Digitalisierung des Medikationsprozesses will sie Versandhandel und Hauslieferdienste für Medikamente zulassen. Zudem beantragt sie ein neues, vereinfachtes Zulassungsverfahren für Tierarzneimittel, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, und spricht sich grundsätzlich für die neuen Regelungen zu Arzneimitteln für neuartige Therapien aus.

Die Kommission hat den Entwurf zur Revision 3a des Heilmittelgesetzes (25.074) in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Mit den Änderungen zur Digitalisierung des Medikationsprozesses hatte sie sich bereits an ihrer letzten Sitzung befasst (siehe Medienmitteilung vom 1. April 2026). Die Kommission beantragt mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Änderungen dahingehend zu ergänzen, dass der Versandhandel mit und der Hauslieferdienst für Medikamenten gestattet werden. Sie erachtet diese Massnahme als wichtigen Schritt zur Förderung der Digitalisierung des Medikationsprozesses. Derzeit ist der Versandhandel grundsätzlich verboten, doch werden unter bestimmten Voraussetzungen und bei Vorlage eines ärztlichen Rezepts Ausnahmen genehmigt. Im Hinblick auf die Beratung des Entwurfs im Ständerat hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, einige rechtliche Aspekte ihres Antrags abzuklären.

Da die Schaffung des Gesundheitsdatenraums Schweiz (SwissHDS) nicht vor 2031 abgeschlossen sein wird und sich aufgrund von Budgetkürzungen beim Programm DigiSanté sogar noch verzögern könnte, hat die Kommission die Verwaltung zudem ersucht, zu prüfen, ob nicht eine Übergangsbestimmung zur Festlegung einer provisorischen Infrastruktur in den Entwurf aufgenommen werden sollte. Diese könnte bis zur Implementierung von SwissHDS genutzt werden, um technische Lösungen für elektronische Rezepte und Medikationspläne rasch umzusetzen.

Bei den Tierarzneimitteln zielt der Entwurf des Bundesrates darauf ab, die Schweizer Vorschriften mit den Bestimmungen der Europäischen Union zu harmonisieren, Handelshemmnisse zu beseitigen und den Zugang zu neuen Therapien zu erleichtern. Wie der Nationalrat unterstützt auch die Kommission diese Vorschläge.

Mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sie sich für den neuen Artikel 64h aus, der im Gesetz die Möglichkeit verankert, die Pflicht zur Verwendung des Informationssystems Antibiotika in der Veterinärmedizin auf Arzneimittel mit antiparasitären oder anderen antimikrobiellen Wirkstoffen auszudehnen.

Zur Sicherstellung der Versorgung mit Tierarzneimitteln hatte der Nationalrat beschlossen, eine Bestimmung (Art. 14b) in den Entwurf aufzunehmen, wonach die Anforderungen an die Herstellung, Qualitätssicherung und Marktaufsicht risikoabhängig festzulegen sind. Die Kommission anerkennt zwar den Handlungsbedarf in diesem Bereich, beantragt aber einstimmig, die nationalrätliche Lösung durch ein neues, vereinfachtes Zulassungsverfahren für versorgungsrelevante Tierarzneimittel, die in der EU oder EFTA seit Längerem zugelassen sind und vermarktet werden, zu ersetzen.

Der dritte Teil dieser umfassenden Reform betrifft eine neue, spezifische Regelung für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP). Die Kommission folgt wie der Nationalrat weitgehend dem Entwurf des Bundesrates, beantragt jedoch folgende Änderungen:

  • Artikel 9a Absatz 1 Buchstabe c: In Bezug auf die befristeten Zulassungen hatte der Nationalrat präzisiert, dass der Zeitpunkt des Zulassungsgesuchs massgebend sein soll für die Prüfung der Verfügbarkeit eines zugelassenen, alternativ anwendbaren und gleichwertigen Arzneimittels in der Schweiz. Die Kommission beantragt ohne Gegenantrag, dass dafür der Zeitpunkt des Entscheids über die Marktzulassung massgeblich sein muss.
  • Artikel 9c: Bei den sogenannten «Hospital Exemptions» für nicht zugelassene Arzneimittel für neuartige Therapien spricht sich die Kommission ohne Gegenantrag für die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung aus. Sie ist der Auffassung, dass die vom Nationalrat beschlossenen Erweiterungen auf Verordnungsstufe geregelt werden können.
  • Artikel 43a: Die Kommission beantragt mit 6 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, Absatz 2 zu streichen, damit die Rückverfolgbarkeitspflichten für neuartige Tierarzneimittel leichter erfüllt werden können.
  • Artikel 59a: Die Kommission will wie der Nationalrat die Nachbeobachtung der Wirksamkeit und der unerwünschten Wirkungen von neuartigen Therapien stärken. Sie spricht sich jedoch ohne Gegenantrag für eine präzisere Formulierung aus und räumt dem Bundesrat die Möglichkeit ein, Ausnahmen vorzusehen.

Der Ständerat wird sich in der Sommersession mit dem Entwurf befassen.

Die Kommission tagte am 23. April 2026 in Bern unter der Leitung von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.