Der Schaffhauser Ständerat Hannes Germann nimmt Stellung
Einigermassen erstaunt nahm gestern der Schaffhauser Ständerat Hannes Germann Kenntnis von den Äusserungen der Kantonsvertreter zur Lex Bonny. «Das ist ein Affront gegenüber dem Parlament und auch dem Volkswillen», meinte er. Das Parlament habe beschlossen, die Lex Bonny in die Neue Regionalpolitik (NRP) einzubauen, ein Referendum sei auch nicht erfolgt. «Es geht nicht an, dass man die Lex Bonny jetzt durch eine Verordnung aushebeln will», erklärte Germann. Die Lex Bonny sei damals erlassen worden, um stark industrieabhängigen Regionen neue Entwicklungsperspektiven zu geben. Zu diesen Regionen habe auch Schaffhausen gehört, das in kurzer Zeit über 10 000 Arbeitsplätze verloren hatte. «Bisher haben wir den Abschwung aufgefangen, mehr nicht», so Germann; es sei deshalb Unsinn, Schaffhausen aus dem Gültigkeitsbereich der Lex Bonny auszuschliessen.
Auf völliges Unverständnis stösst bei Germann die Forderung, neu angesiedelten Firmen in Regionen, die sich in der Nähe von Zentren befinden, keine Steuererleichterungen mehr zu gewähren. «Das soll jetzt plötzlich ein Kriterium sein. Aber wir haben trotz der Nähe zu Zürich die Arbeitsplätze verloren.» Und was die Firmen angeht, die nur wegen der Steuervorteile den Kanton wechseln, hat Germann auch eine klare Meinung: «Der Bund entscheidet, wer in den Genuss von Steuererleichterungen kommt und wer nicht. Und er würde sicher intervenieren, wenn eine Firma nur deswegen den Kanton wechselt, um steuerlich zu profitieren.» Hauptziel der Lex Bonny sei, dass Firmen überhaupt in die Schweiz kommen und sich hier ansiedeln. «Hier besteht Handlungsbedarf, denn viele Regionen in der EU haben ein reichhaltiges Arsenal, um Firmen anzulocken. Daher braucht auch die Schweiz gewisse Anreizprogramme.» Zum Schluss hält Hannes Germann nochmals klar fest: «Es bringt nichts, die Lex Bonny einzuschränken, denn eine internationale Firma schlägt ihr Hauptquartier auch künftig nicht im Puschlav auf.» (ek)