Schaffhauser Nachrichten: Arbeitsschutz für 18-jährige gelockert

Arbeitsgesetz

Kommissionssprecher Hannes Germann erläutert die Änderung des Arbeitsgesetzes (ArG), mit der Herabsetzung des Schutzalters von heute 20 auf neu 18 Jahre für Lehrlinge sowie für Arbeitnehmer ausserhalb einer beruflichen Ausbildung festgeschrieben werden soll. Das tiefere Schutzalter stimmt mit der zivilrechtlichen Volljährigkeit überein und entspricht der Regelung im europäischen und internationalen Recht. Wenn die Schutzmassnahmen auf einen enger gefassten Personenkreis anwendbar sind, können sie gezielter und strenger ausgestaltet werden. Ausserdem ist es nicht klug, wenn über 18-Jährigen, die sich beispielsweise mit Nachtarbeit ein Zubrot verdienen wollen, diese Möglichkeit verwehrt wird. […]