Schaffhauser Nachrichten: Bürgerliche gegen Erbschaftssteuer

Ernstes Thema, lockere Stimmung: Marcel Sonderegger, Barbara Müller-Buchser und Hannes Germann (v. r.). Bild Selwyn Hoffmann
Ernstes Thema, lockere Stimmung: Marcel Sonderegger, Barbara Müller-Buchser und Hannes Germann (v. r.). Bild Selwyn Hoffmann

Das Komitee Nein zur KMU-feindlichen Erbschaftssteuer hat gestern im Hotel Rüden in Schaffhausen seine Argumente präsentiert.

Ernstes Thema, lockere Stimmung: Marcel Sonderegger, Barbara Müller-Buchser und Hannes Germann (v. r.). Bild Selwyn Hoffmann
Ernstes Thema, lockere Stimmung: Marcel Sonderegger, Barbara Müller-Buchser und Hannes Germann (v. r.). Bild Selwyn Hoffmann

SCHAFFHAUSEN Das Schweizer Stimmvolk befindet am 14. Juni über die Erbschaftssteuer-Initiative. An einer Medienkonferenz haben gestern Schaffhauser Bürgerliche vereint gegen die Vorlage Stellung bezogen.

Barbara Müller-Buchser vom Kantonalen Gewerbeverband ging auf mögliche Auswirkungen eines Ja auf familiengeführte KMU ein. Bei rund 70 000 Familienunternehmen mit insgesamt 460 000 Angestellten würden in den kommenden Jahren Firmenübergaben an die nächste Generation anstehen. Für diese wäre die Nachfolgeregelung gefährdet. Denn gemäss den Initianten seien für KMU bei der Erbschaftssteuer zwar Erleichterungen vorgesehen, diese würden aber nur dann gelten, wenn die KMU zehn Jahre lang von den Erben weitergeführt würden. «Will ein Unternehmer den Steuerbetrag vor der Firmenübergabe bereitstellen, muss er während zehn Jahren 30 bis 40 Prozent mehr Gewinn erzielen», sagte Müller-Buchser. Das sei unrealistisch. Der Kostendruck würde steigen, es könnte weniger investiert werden, der unternehmerische Freiraum wäre eingeengt. Ihr Fazit: «Die Initiative bedroht Familienunternehmen.»

«Absurd und familienfeindlich»

Vor allem um das Familienwohl besorgt zeigte sich CVP-Kantonsrat Marco Rutz. «Erbschaften an die eigenen Kinder würden gleich besteuert wie jene an entfernte Verwandte oder Bekannte», sagte er. Das entspreche nicht dem Verfassungsziel der Familienförderung. Denn wenn jemand einem entfernten Verwandten zwei Millionen Franken vererbe, könne dies steuerfrei geschehen. Vererbe aber die gleiche Person seinen eigenen zwei Kindern 2,5 Millionen Franken, werde der zwei Millionen übersteigende Teil der Erbschaft mit 20 Prozent besteuert. «Das ist absurd und familienfeindlich», sagte Rutz. Marcel Sonderegger, Präsident der Schaffhauser FDP, bemängelt, dass bei Annahme der Initiative eine Dreifachbesteuerung vorläge – bei Vermögen, Einkommen und Erbschaften. Allein bei einer Vermögenssteuer von jährlich 2 Prozent bleibe nach 40 Jahren weniger als die Hälfte des Vermögens übrig. «Es ist nicht mehr viel da, was noch besteuert werden kann», sagte Sonderegger. SVP-Ständerat Hannes Germann ist vor allem ein Dorn im Auge, dass bei einem Ja fundamental in die Steuerhoheit der Kantone eingegriffen würde. Zudem müssten die Kantone mit erheblichen Mindereinnahmen rechnen, da die Schätzungen der Initianten bezüglich der Erträge aus der neuen Steuer deutlich zu hoch seien und damit gerechnet werden müsse, dass etliche Steuerpflichtige abwanderten. Die Initianten verlangen, dass Erbschaften von über zwei Millionen Franken und Schenkungen von mehr als 20 000 Franken pro Jahr und beschenkte Person auf Bundesebene mit einem einheitlichen Satz von 20 Prozent besteuert werden. Die Einnahmen würden zu einem Drittel an die Kantone fliessen und zu zwei Dritteln an die AHV. (taz)