Schaffhauser Nachrichten: Bundesgericht überprüfen

Fall Schubarth: Arbeitsgruppe gebildet
Hannes Germann ist in der Arbeitsgrupe, welche das Bundesgericht untersucht.

Bern. Das Bundesgericht wird im Nachgang zur Spuck-Attacke von Bundesrichter Schubarth auf einen Journalisten inspiziert. Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beschlossen am Mittwoch, eine Arbeitsgruppe aus den Subkommissionen «Gerichte» mit einer Inspektion des Bundesgerichtes zu betrauen. Die Arbeitsgruppe wird von Nationalrat Hubert Lauper (CVP/FR) präsidiert und soll Vorwürfe untersuchen, die nach der Spuck-Attacke laut wurden. Der Arbeitsgruppe gehören vom Nationalrat Brigitta Gadient (SVP/GR), Kurt Wasserfallen (FDP/BE) und Jean-Jacques Schwaab (SP/VD) an. Die ständerätliche GPK ordnet Hannes Germann (SVP/SH), Jean Studer (SP/NE) und Franz Wicki (CVP/LU) ab. Laut GPK werde bei der Inspektion die Unabhängigkeit des Bundesgerichtes respektiert. Es sei ausgeschlossen, dass die Arbeitsgruppe ein Urteil des Gerichts abändere. Eine inhaltliche Würdigung von Urteilen stehe nicht zur Debatte. Die Arbeitsgruppe werde ihre Arbeit in den nächsten Tagen aufnehmen, erklärte Brigitta Gadient als Präsidentin der GPK des Nationalrates. Die Dauer der Inspektion richte sich nach den Ergebnissen der Untersuchung. Das Bundesgericht nahm am Mittwoch keine Stellung zum Beschluss der GPK.
Im Zuge der Berichterstattung zum Fall Schubarth waren in den Medien weitere Vorwürfe gegen den Bundesrichter laut geworden. Angelastet wurden ihm Kompetenzüberschreitung zu seiner Zeit als Präsident des Kassationshofes. Schubarth selber hatte in der «NZZ am Sonntag» vom 16. Februar die Möglichkeit eingeräumt, bei redaktionellen Änderungen von Urteilsbegründungen «mitunter ein bisschen zu weit gegangen» zu sein. (sda)