[Schaffhauser Nachrichten] Bundesgesetz über die elektronische Identität (E-ID)

Besser, einfacher und noch sicherer: Das neue Bundesgesetz über die elektronische Identität (E-ID) bringt eine längst fällige, rechts- und betriebssichere E-ID.

Von Hannes Germann

Hannes Germann Ständerat SVP/SH
Hannes Germann Ständerat SVP/SH

Bei fast allem, was wir online tun, müssen wir uns identifizieren. Meist über ein Login mit Benutzernamen und Passwort. Oft müssen wir dafür auch Personendaten hinterlegen. Keines dieser Verfahren ist jedoch gesetzlich geregelt und damit vom Staat anerkannt und kontrolliert. Zum heutigen Chaos und Wildwuchs kommt also auch fehlende (Rechts-) Sicherheit.

Gerade bei Bankgeschäften oder bei staatlichen Dienstleistungen ist es zentral zu wissen, ob eine vorhandene Identität tatsächlich von der iden­tischen Person benutzt wird. Das ist gerade bei Daten mit hohem Schutzniveau entscheidend. Für diese Sicherheit braucht es ein hoheitliches Gütesiegel. Das ursprüngliche E-ID-Konzept sah eine rein staatliche Lösung vor: eine E-ID auf der Identitätskarte, für Schweizerinnen und Schweizer, auf höchster Vertrauensstufe. Vom rein staatlichen Konzept ist man abgekommen, weil nicht marktgerecht, zu teuer und zu träge. Die jetzige E-ID-Lösung nun auf einem Verbundsystem von Staat und Wirtschaft. Der Staat bleibt zuständig für einen vertrauenswürdigen Rechtsrahmen (Gesetze), die sicheren Identitätsattribute aus den ­Informationssystemen ISA (Ausweise) und Zemis (Migration). Bei den E-ID-Anbietern nutzt man ­indes Wettbewerb und Innovationsstärke des Marktes. Nicht nur private, sondern auch staatliche Player können sich bewerben. Das erfolgreiche E-ID-Modell Schaffhausen (KSD) ist für eine nationale Anwendung auf das neue E-ID-Gesetz angewiesen.

Die Anerkennung wie auch die Beaufsichtigung von künftigen E-ID-Anbietern erfolgt durch die Eidgenössische E-ID-Kommission (Eidcom). Gleichwohl ist die E-ID weder Pass, Identitätskarte noch digitale Signatur. Und sie kann keine Zugriffsrechte vergeben. Die E-ID basiert zudem auf Freiwilligkeit, ist also kein Muss. Sie hat aber den klaren Vorteil, dass man sich das «digitale Leben» vereinfachen und es erst noch sicherer gestalten kann. Eine sichere E-ID begünstigt die digitale Verwaltung (E-Government) und stärkt das Dienstleistungsangebot von Bund, Kanton und Gemeinden. Sie ist also, wenn wir denn wollen, zum Nutzen von uns allen.