Das Bankgeheimnis, das schon jetzt nicht mehr absolut ist, hat durch die Datenweitergabe der UBS weiter gelitten.
von Hans Wicki
Gestern gingen die Wellen der Empörung schweizweit hoch, als bekannt wurde, dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) der Grossbank UBS gestattet hatte, Daten von US-Kunden an die US-Steuerbehörden weiterzugeben. In einer Medienorientierung erklärte der Vorsteher des Finanzdepartements, Hans-Rudolf Merz, der Schritt sei im Rahmen eines Vergleichs erfolgt, um eine Klage gegen die UBS abzuwenden. Eine solche hätte für die Grossbank lebensbedrohlich werden können, was wiederum auch der Schweizer Wirtschaft schweren Schaden zugefügt hätte – bis zu 300 Milliarden Franken würde ein allfälliger Konkurs der UBS kosten.
Merz geht davon aus, dass es sich bei den etwa 300 Dossiers um Daten von Kunden handelt, die Steuerbetrug nach Schweizer und US-Recht begangen haben.
Historischer Bruch
Die UBS rückte ins Visier der US-Steuerbehörden, als im Juni 2008 ein ehemaliger Vermögensverwalter gestand, er habe reichen Amerikanern geholfen, Steuergelder in Millionenhöhe am Fiskus vorbeizuschleusen, auf Banken in der Schweiz und in Liechtenstein. Darauf stellte die US-Steuerbehörde im Juli, gestützt auf das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen, ein Amtshilfegesuch. Gegen eine Weitergabe wurde jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, die noch hängig ist. Die EU verlangt, falls ein EU-Mitglied eine Anfrage starte, gleich wie die USA behandelt zu werden. Irritiert zeigten sich gestern die Schaffhauser Parlamentarier. Peter Briner etwa, Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats und Präsident des parlamentarischen Vereins Schweiz–USA, schätzt, dass die laufenden Verfahren den USA zu lange dauerten. Hans-Jürg Fehr (NR/SP) wie auch Hannes Germann (SR/SVP), beide in der Komission für WIrtschaft und Abgaben, finden die Arbeit der Finma gut. Fast einhellig negativ reagieren die Parteien auf den Druck aus den USA. Kritisiert wird auch die Schnelligkeit, mit der sich Bundesrat und Finma dem Begehren der US-Steuerbehörden gebeugt hätten. Unbeeindruckt zeigte sich die Börse: Der Aktienkurs der UBS legte 4,8 Prozent auf 12.80 Franken zu.