Die Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland werden weitergeführt.
von (sda/r.)
Bundesrat Hans-Rudolf Merz machte gestern deutlich, dass der Bundesrat das Vorgehen Deutschlands missbilligt: «Der Bundesrat verurteilt Datendiebstahl aufs Schärfste.» Es handle sich um eine Straftat. Dass Deutschland diese Daten nutzen will, verstosse gegen Treu und Glauben. Deshalb ist für Merz klar: «Die Schweiz wird in Fällen von Datendiebstahl jetzt und in Zukunft keine Amtshilfe leisten.» Einerseits wird die Schweiz versuchen, entsprechende Regeln in das DBA mit Deutschland aufzunehmen. Andererseits will der Bundesrat solche Fälle in einem speziellen Amtshilfegesetz ausschliessen.
Merz räumte ein, dass Deutschland mit den Daten nach eigenem Gutdünken umgehen kann. «Deutschland und Frankreich können diese Daten im Inland einsetzen», sagte er. In diesen Ländern können die betroffenen Steuerhinterzieher vor Gericht gezogen werden, ohne dass die deutsche und französische Justiz auf Amts- hilfe aus der Schweiz angewiesen ist. Laut Merz wählte der Bundesrat die Deeskalationsstrategie vor allem, weil Deutschland der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz ist.
DBA in der Ständeratskommission
Der Streit um die gestohlenen Bankdaten wird nicht ohne Auswirkungen auf die Diskussion um die neuen DBA bleiben. Diese werden heute in der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates verhandelt. Das Schaffhauser APK-Mitglied Hannes Germann fordert die Rückweisung der Abkommen. Er verlangt, dass in den DBA und nicht nur im Amtshilfegesetz festgehalten werde, dass die Schweiz keine Amtshilfe bei gestohlenen Daten leiste.