[Schaffhauser Nachrichten] Das Schaffhauser Kantonsspital befürchtet ein Millionenloch – wer trägt das Defizit?

Kantonsspital Schaffhausen von aussen, fotografiert zur blauen Stunde, am Donnerstag, 24. Oktober 2019. (Melanie Duchene / Schaffhauser Nachrichten)

Am Kantonsspital drohen Ein­bussen von elf Millionen Franken monatlich, solange der Corona­virus-Notbetrieb anhält. Das ­befürchtet das Spital. Wer kommt für den Schaden auf?

Mark Liebenberg

…… (Auszug)

Spitallandschaft ist unter Druck

Die Schweiz hat eine hohe Spitaldichte. Eine zu hohe, wie man in der jüngsten Vergangenheit immer wieder lesen konnte. Gerade kleine Regionalspitäler, aber auch Netzwerke von Kleinstspitälern im ländlichen Raum, wie etwa im Kanton St. Gallen, sind zwar nahe bei den Leuten, aber ein ­Luxus: Sie sorgen mit dafür, dass die Gesundheitskosten jährlich anwachsen. Kleine Spitäler sind unter Druck – daran hat sich auch in der Pandemie nichts geändert, nur: Dass Spitäler gerade im jetzigen Zeitpunkt zahlungsunfähig werden und in Konkurs gehen – darauf will es nun wirklich gerade niemand ankommen lassen.

Denn die Systemrelevanz jener Spitäler, die den Betrieb auf die Bewältigung einer in den nächsten Tagen und Wochen befürchteten Welle von Corona-Hospitalisationen umgestellt haben, liegt auf der Hand. Das gilt auch für das Schaffhauser Kantonsspital mit seinen rund 235 Betten im Normalbetrieb. Seine regionale Bedeutung im Einzugsgebiet von rund 100 000 Einwohnern der Kantone Schaffhausen, Zürich-Weinland und Thurgau zieht dieser Tage kaum jemand in Zweifel.

Die Spitalleitung selber wollte sich bis gestern gegenüber den SN zu den drohenden Betriebsverlusten nicht äussern. Im Ungewissen bleibt deshalb auch, wie akut das Problem ist, wie rasch die Finanzen des Spitals in eine echte Schieflage geraten könnten. Auch, ob für einen Teil der 1500 Mitarbeitenden Kurzarbeit eingegeben wird (wie zum Beispiel in den Spitälern von ­Aargau und Thurgau), bleibt unklar – etwa für jenes Personal wäre dies denkbar, die in Bereichen wie dem vorübergehenden Verzicht auf planbare Eingriffe betroffen sind, also jenen Spitalbehandlungen die nicht dingend nötig sind.

Wie hoch ist der Schaden wirklich?

Während aber andere Kantone – so etwa Zürich und Bern – die finanzielle Unterstützung ihrer Spitäler in der Notsituation bereits fest zugesagt haben, ist dazu im Kanton Schaffhausen noch kein Entscheid in Sicht. Die Kantonsregierung habe die Problematik erkannt, sagt Gesundheits­direktor Walter Vogelsanger auf Anfrage der SN. «In der aktuellen Situation steht die Vorbereitung des Spitals auf die zu erwartende Welle von Erkrankten und spital­medizinisch zu versorgenden Personen im Vordergrund.» Auch der Kantonsregierung sei klar, dass die Spitäler erhebliche wirtschaftliche Einbussen erleiden werden. «Allerdings ist es zurzeit noch verfrüht, über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Spitäler Schaffhausen definitive Aussagen zu machen», sagt Vogelsanger. Der Regierungsrat und die Spitäler Schaffhausen wollen diese Thematik in den nächsten Wochen gemeinsam erörtern.

Verbotene Direktfinanzierung

Doch während viele Kantone die Verluste ihrer Spitäler über den Weg von Notbeschlüssen auffangen wollen, ist ein Weg zumindest theoretisch gesetzlich verbaut: Eine direkte Subvention des Betriebs sogar von öffentlich-rechtlichen Spitälern wie dem Kantonsspital Schaffhausen ist seit der Einführung der neuen Finanzierungsregeln im Jahr 2012 in der Schweiz de facto nicht mehr erlaubt. Das Spitalfinanzierungsgesetz regelt, dass die Spitäler mit sogenannten Fallpauschalen eine Behandlung pro Patient verrechnen müssen, und zwar bezahlt die Krankenkasse daran 45 Prozent, der Wohnkanton des Patienten 55 Prozent. So müssen sich Spitäler selber finanzieren. Daran ändert sich auch in Corona-Zeiten nichts – ausser, dass die Kassen gerade viel Geld sparen, weil praktisch alle Spitäler die nicht dringend notwendigen Behandlungen ausgesetzt haben. Denkbar wäre eine Abgeltung des erlittenen Finanzschadens derzeit nur über die sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Spitals. Damit werden genau definierte Leistungen der Spitäler vergütet, die diese über ihren Versorgungsauftrag hinaus für die Allgemeinheit bereitstellen.

Auch die Spitäler Schaffhausen erhalten solche in Jahresverträgen vereinbarte Gelder vom Kanton. In den vergangenen Jahren flossen so jeweils gut acht Millionen Franken mehr oder minder direkt in den Spitalbetrieb. Darunter fallen die Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes, aber auch weitere Punkte, wie die Umgebungspflege, eine Kinderkrippe oder Weiterbildungs­beiträge für Assistenzärzte. Das Parlament muss diese Gelder jeweils im Rahmen der Budgetberatungen bewilligen.

Gesundheitskommission verärgert

Doch das Parlament tagt frühestens im Mai wieder und ist im Moment handlungsunfähig. Über die Situation des Spitals und dadurch aktuell notwendige Schritte ist zum Beispiel die massgebliche kantonsrätliche Gesundheitskommission bisher nicht im Bilde. Das stört die Präsidentin der Kommission, Kantonsrätin Franziska Brenn (SP, Neuhausen) gewaltig: «Es wäre sehr sinnvoll und wünschenswert, wenn die ­Gesundheitskommission rechtzeitig über die Situation am Kantonsspital informiert würde», sagt sie. «Das Parlament sollte aus unserer Sicht zwingend via Gesundheitsamt über die für sie notwendigen Informationen und weiteren Schritte in Kenntnis gesetzt werden.»

Doch wieso sollte eigentlich der Kanton für die finanziellen Einbussen der Spitäler Schaffhausen aufkommen? Es ist schliesslich der Bund, der am 16. März das Zepter an sich gerissen und die landesweite Notlage verhängt hat. Regierungsrat Vogelsanger sagt dazu: «Ja, die Frage, wer die finanziellen Ausfälle der Spitäler aufgrund der Coronavirus-Krise trägt, muss auch auf übergeordneter Ebene diskutiert werden.» Er werde sich dafür einsetzen, dass sich die Gesundheitsdirektorenkonferenz dieser Thematik ebenfalls annimmt, sagt Vogelsanger. «Hier geht es darum, gesamtschweizerisch Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Der Schaffhauser Regierungsrat erwartet vom Bund auch in diesem Bereich eine entsprechende Kostenbeteiligung.»

Anderer Meinung ist die Schaffhauser Nationalrätin Martina Munz (SP). «Für den Bund sehe ich keinen Handlungsbedarf. Aus meiner Sicht erbringt das Spital mit dem gegenwärtigen Betrieb ganz klar eine gemeinwirtschaftliche Leistung für die Bevölkerung in seinem Einzugsgebiet, für die der Kanton aufkommen muss.» Sie sei froh, dass es im Kanton überhaupt noch ein ­öffentliches Spital gebe, das entsprechende Aufgaben in der Krise übernehmen kann, sagt Munz. «Also sind die finanziellen Einbussen des Kantonsspitals auch über den Kanton abzufedern.»

«Bund trägt Mitverantwortung»

Anders sieht dies der Schaffhauser Ständerat Hannes Germann (SVP): «Tatsächlich trägt der Bundesrat aufgrund seiner Verfügung via Notrecht die Mitverantwortung. Ich werde mich als Standesvertreter dafür einsetzen, dass der Bund hier zu einer für die Kantone akzeptablen Lösung Hand bietet.» Aber auch Germann sieht momentan keinen Grund für Schnellschüsse. «Ich finde, man sollte zunächst abwarten, ob und wie weit diese finanzielle Delle bis Ende Jahr noch ausgebügelt werden kann.» Immerhin sei es ja möglich, dass viele der auf­geschobenen Operationen und Behandlungen in der zweiten Jahreshälfte ausgeführt werden können.

«Erst Ende Jahr wissen wir, wie gross die Corona-bedingten Ausfälle tatsächlich sein werden.»

Spitalfinanzierung

Früher waren die ­Kantonsspitäler, auch ­jenes in Schaffhausen, Teil der kantonalen ­Verwaltung. Seit 2012 sind die Spitäler ­Schaffhausen ein selbstständiger Betrieb nach öffentlichem Recht. Das Spital gehört zwar dem Kanton, arbeitet aber auf eigene Rechnung. Den Spitalbetrieb muss das Spital aus den ­Pauschalen pro einzelner Fallbehandlung bezahlen. Die Kosten für eine ­stationäre Behandlung im Spital, also Spital­aufenthalte, tragen die Krankenkassen zu 45 Prozent und der Wohnkanton des ­Patienten zu 55 Prozent.