Europäische Union
Von sk
Wenn der Bundesrat Verhandlungen mit der EU über die Unternehmensbesteuerung führt, so soll er sich auf klare Eckwerte berufen. Dies forderte Hannes Germann (SVP) per Motion. Der Schaffhauser Ständerat verwies auf die Bedeutung der Spezialgesellschaften für die Kantone. «Allein im kleinen Kanton Schaffhausen stellen derartige Unternehmen 3000 Arbeitsplätze. Sie leisten einen überdurchschnittlichen Beitrag zu den Finanzen der Kantone und Gemeinden», machte Germann deutlich. Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung bedrohten den Standort dieser Unternehmen. Der Schaffhauser verlangte deshalb, dass der Bundesrat im Fall von Verhandlungen über die Unternehmenssteuern drei Eckwerte wahren müsse: Erstens dürfe der «EU Code of Conduct» nicht übernommen werden, denn dies würde die Steuerhoheit der Kantone verletzen. Zweitens sollten für allfällige Anpassungen der Besteuerung von Holdinggesellschaften lange Übergangsfristen von rund 10 Jahren gelten, und drittens müssten Diskriminierungen von in der Schweiz ansässigen Unternehmen gegenüber solchen in den EU-Staaten aufgehoben werden. Damit stiess Germann in der kleinen Kammer auf taube Ohren. Bundesrätin Widmer-Schlumpf sah die Anliegen der Motion bereits als erfüllt an. Der Bundesrat habe bereits entsprechende Richtlinien erlassen, die von der zuständigen Kommission akzeptiert worden und die praktisch deckungsgleich seien. Der Ständerat folgte dem Antrag des Bundesrates und lehnte die Motion mit 25 zu 10 Stimmen deutlich ab. Auch Germanns Argument, mit der Überweisung stärke der Ständerat dem Bundesrat in den Verhandlungen den Rücken, überzeugte nicht.