Schaffhauser Nachrichten: Die Gemeinden stellen sich auf die Hinterbeine

Nicht nur das Volk und die Kantone sollen gegen Beschlüsse des Bundes antreten können. Eine parlamen­tarische Initiative will das ­Gleiche für die Kommunen.

VON BALZ BRUDER

BERN Sollen Gemeinden das Referendum gegen Beschlüsse des Bundesparlaments ergreifen können? Diese Idee macht derzeit Karriere in den Fluren des Bundeshauses. Gestern weibelte Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO) in der Wandelhalle, um Unterschriften für eine parlamentarische Initiative zu sammeln, die er heute einreichen wird. Der Inhalt: 200 Gemeinden aus 15 Kantonen sollen das Referendum ergreifen können und damit das gleiche Recht ­erhalten wie 50 000 Stimmberechtigte und 8 Kantone, wenn es darum geht, eine vom Parlament beschlossene ­Vorlage dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

Gestaltungsspielräume nehmen ab

Zwar schreibt die Bundesverfassung schon heute vor, dass der Bund bei ­seinem Handeln die Auswirkungen auf die Gemeinden zu beachten hat.

Gleichwohl sind zwischen den Staatsebenen Tendenzen auszumachen, dass die Vollzugsaufgaben der Kommunen zu- und die Gestaltungsspielräume abnehmen. Das macht nicht nur dem Schweizerischen Gemeindeverband Sorgen, sondern auch Parlamentariern. Für Initiant Müller-Altermatt, selber Gemeindepräsident in Herbetswil, steht fest: «Mehr Mit­bestimmung für die Gemeinden bedeutet eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips.»

Doch es gibt auch Kritik. Dass sich die Gemeinden über die Kantone hinweg das Referendumsrecht sichern wollen, sorgt bei Staatsrechtlern für Stirnrunzeln. «Wieso sollen die Gemeinden direkt auf den Bund einwirken, wenn sie doch eigentlich beim Kanton vorstellig werden müssten?», fragte der emeritierte Staatsrechtsprofessor René Rhinow in der NZZ. Ganz abgesehen davon, dass die Gemeinden staatspolitisch nur in Fällen das Referendum ergreifen dürften, in denen sie direkt von der Bun­desgesetzgebung betroffen sind. Laut Städteverbandspräsident und Ständerat Kurt Fluri (FDP/SO) ist dies selten der Fall. Anders sieht es der Präsident des Gemeindeverbandes, Ständerat Hannes Germann (SVP/SH): «Wir müssen dafür sorgen, dass die Bundesebene nicht mehr so direkt auf die Gemeinden durchgreifen kann.» ­Initiant Müller-Altermatt nennt Beispiele: Die Palette reicht vom Asylwesen bis zum Kindes- und Erwachsenenschutz. «In diesem Umfeld werden die Gemeinden immer mehr zum Vollzugsorgan von Bund und Kantonen», moniert er.

Dass es bei der Verankerung des Gemeindereferendums in der Verfassung künftig viel mehr Abstimmungen geben würde, glaubt Müller-Altermatt nicht. Im Gegenteil: «Das Gemeindereferendum hat eine grosse präventive Vorwirkung», sagt er mit Verweis auf die ­sieben Kantone, die das Referendum der Kommunen bereits kennen. Zudem garantiere die Anzahl von 200 Gemeinden aus 15 Kantonen, dass keine regionalspezifischen Partikularinteressen zu schweizweiten Abstimmungsgegenständen würden. «Eine exzessive Anwendung des Gemeindereferendums wird es nicht geben», ist er überzeugt.

HANNES GERMANN Schaffhauser Ständerat und Präsident des Gemeindeverbandes
HANNES GERMANN Schaffhauser Ständerat und Präsident des Gemeindeverbandes

«Wir müssen dafür sorgen, dass die Bundesebene nicht mehr so direkt auf die Gemeinden durchgreifen kann.»