Sowohl Ständerat Hannes Germann als auch die Regierung des Kantons Schaffhausen sehen trotz grundsätzlicher Zustimmung auch Probleme der neuen Regelung für die Sonntagsarbeit an Bahnhöfen. Beide fürchten, dass andere Geschäfte gegenüber den Läden im Bahnhof benachteiligt werden könnten. Daher müssen nach ihrer Meinung die Regelungen relativ restriktiv ausgelegt werden. Der Kanton will, dass die Ausnahmebestimmung auf Branchen beschränkt wird, die tatsächlich die Bedürfnisse der Reisenden abdecken. Hannes Germann bringt das Beispiel eines Coiffeurs, der bei sehr grosszügiger Auslegung am Sonntag auch ein Bedürfnis abdeckt. «Dies muss verhindert werden. Denn sonst erhält der Bahnhof eine nicht zu rechtfertigende Monopolstellung.»(mbr)