[Schaffhauser Nachrichten] Eine ethischere Wirtschaft, aber wie?

Schweizer Konzerne sollen für Kinderarbeit im Ausland hier vor Gericht gezogen werden können. BILD KEY

Am 27. November kommt die Unternehmensverantwortungsinitiative an die Urne. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Volksbegehren und zum Gegenvorschlag des eidgenössischen Parlaments.

Von Doris Kleck

Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» wirft seit Monaten ihren Schatten voraus: Orange Flaggen an Häuserfassaden werben für die Annahme des Volksbegehrens. Ein riesiger und teurer Abstimmungskampf rollt an.

1 Was verlangt die Volksinitiative?

Im Kern geht es darum, dass Unternehmen die Menschenrechte und den Umweltschutz auch im Ausland respektieren.

2 Wie soll dieses Ziel erreicht werden?

Zum einen sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Sorgfaltsprüfungen im Hinblick auf die Einhaltung von international anerkannten Menschenrechten und Umweltstandards zu machen. Diese Pflicht soll für Tochterfirmen und sämtliche Geschäftsbeziehungen, also entlang der ganzen Lieferkette, gelten. Zum andern soll eine neue Haftungsregel eingeführt werden. Konzerne haften für Schäden, die von ihnen kontrollierte Firmen im Ausland verursacht haben. Ausser, sie können nachweisen, dass sie Sorgfaltspflichten eingehalten haben.

3 Was sind überhaupt Sorgfaltsprüfungen?

Die Unternehmen müssen schauen, welche Geschäftstätigkeiten einen Einfluss auf die Menschenrechte und die Umwelt haben, und darlegen, was sie tun, um negative Auswirkungen zu verhindern. Schliesslich müssen sie in Berichten Rechenschaft darüber ablegen.

4 Welche Unternehmen betrifft die Initiative?

Betroffen sind im Prinzip alle Firmen, die ihren Sitz oder eine Hauptniederlassung in der Schweiz haben. Der Initiativtext sieht aber vor, dass der Gesetzgeber Rücksicht nimmt auf die «Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen, die geringe Risiken aufweisen». Mit anderen Worten: Das Parlament hätte bei der Umsetzung einen gewissen Ermessensspielraum.

5 Für wen müssten die ­Unternehmen haften?

Das ist die grosse Streitfrage. Im Initiativtext steht: Firmen haften für den Schaden, «den durch sie kontrollierte Unternehmen» verursacht haben. Das kann eine rechtliche Kontrolle sein, gemäss den Initianten genügt aber auch eine «wirtschaftliche Abhängigkeit». Die Haftung kann also auch für einen Lieferanten gelten, wenn er hauptsächlich für ein bestimmtes Schweizer Unternehmen arbeitet.

6 Sind Unternehmen heute nicht haftbar für Schäden?

Doch. Schon heute sind die Tochterfirmen oder ökonomisch abhängige Zulieferer haftbar und können dort, wo der Schaden entstanden ist, vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Neu wäre, dass Konzerne auch für das Fehlverhalten von kontrollierten Firmen im Ausland in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen werden könnten.

7 Welche Politik verfolgt die Schweiz bislang, um Unter­nehmen zur besseren Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu bewegen?

Der Bundesrat setzte vorab auf Freiwilligkeit. Im nationalen Aktionsplan 2020–2023 zur Durchsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat der Bundesrat 35 Massnahmen definiert, insbesondere zur Sensibilisierung, Ausbildung und zum Austausch von Good Practices und Leitfäden. Einen weiteren Aktionsplan gibt es im Bereich der Corporate Social Responsibility von Unternehmen. Teil davon ist der Nationale Kontaktpunkt, eine informelle Schlichtungsstelle für Verstösse gegen die OECD-Leitlinien für eine gute Unternehmensführung. Im Rahmen der Aktienrechtsrevision hat das Parlament zudem für den Rohstoffsektor neue Transparenzbestimmungen eingeführt.

8 Wie steht die Konzerninitiative im internationalen Vergleich da?

Internationale Vergleiche sind schwierig. Frankreich etwa kennt heute bereits eine Haftungsbestimmung für Konzerne. Allerdings liegt die gesamte Beweislast beim Kläger. Er muss nicht nur, wie bei der Initiative, belegen, dass ein Schaden vorliegt, der durch widerrechtliches Handeln entstanden ist, und dass es einen Kausalzusammenhang gibt. Sondern auch, dass der Mutterkonzern seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Dafür gilt in Frankreich die Haftung auch für Lieferanten. Die EU kennt bis heute nur Berichterstattungspflichten, der zuständige Kommissar prüft aber eine Verschärfung, offen ist, ob es auch eine Haftung geben wird.

International erkennbar ist ein Trend zu stärkeren Sorgfaltspflichten. Die Initiative sieht im Vergleich mit anderen Ländern sehr umfassende Sorgfaltspflichten vor. In Deutschland wird seit Jahren um ein Lieferkettengesetz gerungen. Die Regierung ist sich derart uneins, dass die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs immer wieder verschoben worden ist.

9 Sehen Bundesrat und Parlament keinen Handlungsbedarf?

Doch, aber sie lehnen die neue Haftungsregel ab und wollen kein «rechtliches Experiment». Sie haben einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der sich an den Regulierungen der EU und anderer Länder orientiert. Der Gegenvorschlag tritt aber nur in Kraft, falls die Initiative abgelehnt wird.

10 Was beinhaltet der Gegen­vorschlag?

Er umfasst zwei Elemente. Zum einen übernimmt er die Berichterstattungspflichten der EU. Publikumsgesellschaften sowie die grossen Finanzinstitute müssen ab einer bestimmen Grösse Rechenschaft ablegen in den Bereichen Umwelt, So­- zial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruption. In zwei Bereichen würden Sorgfaltsprüfungen eingeführt: für Konfliktmineralien und Kinderarbeit. Eine Konzernhaftung gibt es nicht. Werden die Berichterstattungspflichten verletzt, drohen Bussen.

11 Wer ist für die Initiative, und wer ist dagegen?

Hinter der Initiative stehen 120 Nichtregierungsorganisationen sowie die Landes- und Freikirchen. Unterstützung erhalten sie von SP, Grünen, BDP sowie Teilen von GLP (noch keine offizielle Parole) und der CVP, vorab dem christlichsozialen Flügel. Die Initiative wird bekämpft von den Wirtschaftsverbänden, SVP, FDP und CVP sowie dem Bundesrat.