Das Covid-19-Gesetz ist unter Dach und Fach. Es ist das Ergebnis eines zähen Ringens um finanziell verantwortbare und gerechte Lösungen – gerade auch für Betroffene aus De-facto-Stillstandsbereichen.
Von Hannes Germann*
Mit dem Covid-19-Gesetz wird die Zeit der bundesrätlichen Notverordnungen definitiv abgeschlossen. Der Bundesrat kann sich nicht mehr wie während der ausserordentlichen Lage auf das Epidemiengesetz berufen und Notrecht anwenden. Das Covid-19-Gesetz schafft die legale Grundlage für Verordnungen des Bundesrates zur weiteren Bewältigung der Covid-19-Epidemie.
Das Parlament hat sich nicht nur inhaltlich schwergetan. Wegen der parallelen Behandlung standen die zuständigen Fachkommissionen und beide Räte unter einem enormen Zeitdruck. Bis gestern wurde um gute oder bessere Formulierungen gerungen. Inhaltlich bleibt das Gesetz umstritten. So würde es kaum jemanden verwundern, wenn die eine oder andere Seite ihre Referendumsdrohung wahr machen würde. Beruhigend am Covid-19-Gesetz ist die Tatsache, dass es mit einem Ablaufdatum per Mitte nächstem Jahr versehen ist.
Eingreifen, wo der Markt versagt
Und – für mich persönlich entscheidend – es schafft die Grundlage dafür, dass wir von der Phase nach dem Lockdown Unternehmen und Personen aus besonders stark betroffenen Branchen gezielt über die schwierige Zeit hinweg beistehen können. Der Staat muss dort eingreifen, wo der Markt versagt und wo die Not am grössten ist. Das sind all jene Wirtschaftsbereiche, in denen aufgrund der angeordneten Einschränkungen de facto nach wie vor nichts oder fast nichts geht.
Grosse Events sind nach wie vor nicht möglich, was die Kultur- und Eventbranche (Veranstalter, Künstler, Bühnenbauer, Catering-Firmen und so weiter) stark tangiert. Oder auch beim professionellen Sport, der massgeblich durch Zuschauereinnahmen finanziert wird (Fussball- und Eishockey-Topligen), aber vor leeren oder fast leeren Rängen stattfinden muss, was auch Sponsoren fernhält. Oder auch Schausteller, die sich mit einer nach der anderen Absage (beispielsweise Jahrmärkte, Chilbi) konfrontiert sehen. Ganz zu schweigen von der Reisebranche (Flugverbote, Quarantänebestimmungen, Restriktionen für Busse), deren Umsätze ganz oder grösstenteils weggebrochen sind – und die darüber hinaus noch Stornierung um Stornierung abwickeln muss.
Erfolg beharrlicher Ratsarbeit
Der Staat soll indes dort die Finger weglassen, wo eine Strukturbereinigung ohnehin überfällig wäre. Firmen zu retten, die schon vor Corona ein Sanierungsfall waren, macht definitiv keinen Sinn. In diesem schwierigen Umfeld sind nun Regelungen entstanden, die dem Bundesrat den notwendigen Handlungsspielraum geben sollen. Besonders stolz bin ich auf den Passus einer Härtefallregelung, welche die unbürokratische Ausrichtung von A-fonds-perdu-Beiträgen ermöglicht.
Zu Beginn stand ich noch einsam da mit der Idee einer Härtefallregelung, wie auch mit der expliziten Berücksichtigung von Reisebranche und Schaustellern. Nur gerade eine Kollegin von den Grünen unterstützte den Vorschlag anfänglich. Doch letztlich waren die Härtefallregelung wie auch die Nennung der erwähnten Branchen mehrheitsfähig. Es sind dies die kleinen Erfolge beharrlicher Ratsarbeit, die zwar wenig spektakulär sind, aber umso mehr stille Freude und innere Genugtuung auslösen. So lassen sich auch ärgerliche Nebenerscheinungen wie die illegale Besetzung des Bundesplatzes durch Klima-bewegte leichter verschmerzen.
* Hannes Germann (SVP) ist Schaffhauser Ständerat