[Schaffhauser Nachrichten] Expertenbericht entlastet EKS-Führung

Hannes Germann, EKS-Vize, Regierungsrat und EKS-Präsident Martin Kessler, Prof. Roland Müller und Rechtsanwalt Felix Ludwig. BILD SELWYN HOFFMANN

Geschäftsleitung und Verwaltungsrat des Elektrizitätswerks des Kantons Schaffhausen haben im Fall «Suissetec» keine Sorgfaltspflichten verletzt. Zu diesem Schluss kommt eine vertiefte rechtliche Untersuchung. Nach wie vor offen ist der Ausgang eines Strafverfahrens.

Von Zeno Geisseler

Hannes Germann, EKS-Vize, Regierungsrat und EKS-Präsident Martin Kessler, Prof. Roland Müller und Rechtsanwalt Felix Ludwig. BILD SELWYN HOFFMANN
Hannes Germann, EKS-Vize, Regierungsrat und EKS-Präsident Martin Kessler, Prof. Roland Müller und Rechtsanwalt Felix Ludwig. BILD SELWYN HOFFMANN

Der Gebäudetechnikerverband Suissetec und das Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen (EKS AG) liegen schon länger im Clinch. Suissetec hatte im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Installation von Solaranlagen massive Vorwürfe erhoben (die SN berichteten). Dazu liegt nun ein rechtliches Gutachten vor, das die EKS AG in Auftrag gegeben hatte. Es geht der Frage nach, ob dem Verwaltungsrat (VR) oder der Geschäftsleitung (GL) grobe Fehler nachgewiesen werden können. Gestern ist der Bericht vorgestellt worden.

Schwere Vorwürfe

Was war passiert? Im Februar 2016 hatte die EKS-Leitung entschieden, mit dem Produkt Sun Control in den Vertrieb von Solar-anlagen einzusteigen. Das EKS rechnete damit, innert fünf Jahren rund 500 solcher Anlagen installieren zu können. Damit beauftragt wurde die Firma E. U. Solar Swiss GmbH, eine Schweizer Tochter eines deutschen Unternehmens. Suissetec wirft dem EKS und dem Subunternehmen Versäumnisse vor: Der Auftrag hätte öffentlich ausgeschrieben werden müssen, das EKS habe Adressen aus dem Monopolbereich, also dem Stromverkauf, für seine Geschäfte mit Solaranlagen missbräuchlich verwendet. Zudem habe die E. U. Solar Swiss grobe technische und arbeitsrechtliche Fehler bei der Ausführung begangen.

Auf diese Vorwürfe gehen die beiden Experten Prof. Roland Müller und Rechtsanwalt Felix Ludwig nur zum Teil ein. Für eine materielle Prüfung der Stichhaltigkeit der Vorwürfe hat das EKS nämlich bereits eine Anwaltskanzlei beauftragt, zudem sind dazu Verfahren hängig.

Der Fokus der nun vorliegenden Untersuchung liegt vielmehr auf der Corporate Governance: Es geht im Kern um die Frage, ob die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Wäre dem so, könnte dies gravierende Konsequenzen haben, von Haftungen für allfällige Schäden bis hin zu Rücktritten der betroffenen Personen, von politischen Folgen ganz zu schweigen.

Doch Müller und Ludwig geben Entwarnung: Im 211-seitigen Untersuchungsbericht und in der 41-seitigen öffentlichen Zusammenfassung davon kommen sie zum Schluss, dass weder GL noch VR ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. «Wir waren im Gegenteil erstaunt darüber, wie man solche Vorwürfe, die eigentlich unhaltbar sind, überhaupt erheben kann», sagte Professor Müller gestern vor den Medien.

Im ersten Punkt geht es um die Frage, ob die Sorgfaltspflichten bei der Auswahl und Überwachung der Partnerfirma eingehalten wurden. Laut der Studie ist klar: Die Geschäftsleitung hat vertretbar und nicht gesetzeswidrig gehandelt. Es gab auch keine Interessenkonflikte. Es gebe weder gesetzliche noch interne Regelungen, wonach die EKS AG verpflichtet sei, Schaffhauser Unternehmen zu berücksichtigen. Die EKS AG, obwohl mehrheitlich im Besitz des Kantons Schaffhausen, agiere hier im privatrechtlichen Bereich und sei entsprechend frei, ihre Partner auszuwählen. Somit seien submissionsrechtliche Vorschriften gar nicht anwendbar. Der Vorwurf von Suissetec sei höchstens politischer Natur, nicht aber rechtlicher.

Auch beim Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung von Adressen wird die Führung entlastet. Der Versand von Mailings sei nicht Sache der GL gewesen, sondern an Unterstellte übertragen worden. Ausserdem habe das EKS nachweislich Adressen zu Werbezwecken von externen Anbietern zugekauft. Zudem seien Adressen per se nicht geheim. Sie könnten auch in öffentlichen Datenbanken wie dem GIS abgerufen werden.

Fazit somit auch hier: keine Verletzung der Sorgfaltspflichten. Dies aber bedeutet nicht zwingend, dass keine Fehler gemacht wurden: Zu dieser Frage läuft derzeit ein Verwaltungsstrafverfahren des Bundesamts für Energie.

Unbestritten ist im Bericht, dass im Fall der Installationen der Solaranlagen grobe sicherheitstechnische Fehler begangen wurden. Die Mängel sollen bis Ende März 2019 behoben werden. Die Subunternehmerin sei ihren vertraglichen Verpflichtungen nur ungenügend nachgekommen, im Raum steht laut Bericht sogar die Frage eines Zivilprozesses gegen die Firma, mit der die Zusammenarbeit in der Zwischenzeit aufgelöst worden ist.

Und die EKS AG selbst? Auch hier kommen die Gutachter zum Schluss, dass die GL insgesamt ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat.

Subunternehmer besser überwachen

Die Rechtsexperten haben in ihrem Bericht mehrere Vorschläge ausgearbeitet, was verbessert werden könnte. So sollen zum Beispiel Subunternehmen künftig besser überwacht und kontrolliert werden, damit Lohn- und Arbeitsbedingungen und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Dies sei nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus politischen Gründen wichtig.

An der Medienkonferenz aufgeworfen wurde auch die Frage, ob es grundsätzlich sinnvoll sei, wenn ein Regierungsrat gleichzeitig auch im VR des EKS sitze beziehungsweise diesen sogar präsidiere. «Das hat die Regierung so beschlossen», sagte Baudirektor und EKS-VR-Präsident Martin Kessler. Und wenn er schon im VR sitze, dann auch gleich als Präsident.

Professor Müller stützte ihn. Diese Frage stelle sich zwar durchaus, und es gebe tatsächlich Vor- wie Nachteile. Im Fall des EKS aber würden sich keine Interessenkonflikte ergeben, und dass der Regierungsrat auch VR-Präsident sei, sei ebenfalls sinnvoll, denn politisch trage er so oder so die Hauptverantwortung, egal ob als einfaches Mitglied oder als Präsident.

Und die Politik werde sich auf jeden Fall weiter mit dem EKS beschäftigen müssen, sagte Kessler. Soll das EKS sich nur auf den Monopolbereich konzentrieren? Oder soll es, wie aktuell, auch in der freien Wirtschaft tätig sein? Diese Frage könne die EKS-Führung nicht beantworten. Hier die Richtung vorzugeben, das sei Sache der Politik.