
Einkäufe ennet der Grenze sind ab Anfang 2025 nur noch bis 150 Franken pro Tag und Person von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit. Der Entscheid gefällt zwar vielen, es gibt aber auch Kritik.
Dario Muffler und Julian Blatter
SCHAFFHAUSEN. Wer in Deutschland einkaufen geht, muss künftig eher Mehrwertsteuern bezahlen. Das Finanzdepartement senkt die Wertfreigrenze im Reiseverkehr im Auftrag des Parlaments per 1. Januar 2025 von 300 auf 150 Franken pro Person und Tag. Bis zu diesem Betrag sind Einkäufe steuerbefreit, auf alles darüber muss bei der Einfuhr die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Mit der Anpassung der Wertgrenze erfüllt Bundesrätin Karin Keller-Sutter das Anliegen des eidgenössischen Parlaments, das forderte, die Steuergerechtigkeit zu verbessern und dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken. Eine Vernehmlassung zwischen November 2023 und März 2024 hatte gezeigt, dass die Mehrheit der Kantone und der Wirtschaftsvertretenden sowie verschiedene politische Parteien die vorgeschlagene Senkung begrüssen. Auch die Schaffhauser Kantonsregierung hatte sich für eine Senkung der Wertfreigrenze eingesetzt, damit sich die «Steuergerechtigkeit im Reiseverkehr verbessert».
Gespaltene Meinungen zum Schritt
Manchen geht die Änderung aber nicht weit genug. So hatte etwa die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates sich für eine Senkung auf 100 Franken ausgesprochen. Noch weiter gehen möchte der Schaffhauser SVP-Ständerat Hannes Germann, der Mitglied der WAK ist. Er würde die Freigrenze am liebsten ganz abschaffen, wie er gegenüber den «Schaffhauser Nachrichten» klarmacht. Es gehe um die Gleichbehandlung der Menschen, die in der Schweiz, und jenen, die ennet der Grenze einkaufen. «Es ist wenig verständlich, dass man hier für jede Kleinigkeit Mehrwertsteuer entrichten muss, im grenznahen Ausland aber nicht nur weitgehend zollfrei einkaufen und sich dann erst noch die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen kann», sagt Germann.
Dass ärmere Menschen durch die Änderung in die Bredouille geraten könnten, glaubt Germann nicht. «Wer ennet der Grenze einkauft, kauft gezielt Waren, die dort deutlich günstiger sind. Die Mehrwertsteuer ist da nicht matchentscheidend.»
Unzufrieden äusserte sich gestern Mittwoch der Konsumentenschutz: Durch diese Einschränkung von Auslandseinkäufen werde der Markt für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten nun noch weiter abgeschottet und die Hochpreisinsel Schweiz gestärkt. «Eine Halbierung der Zollfreigrenze ist unverhältnismässig und bringt sehr viel Bürokratie für die Zollbehörden», lässt sich Geschäftsleiterin Sara Stalder zitieren.