Die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder wird mit Massnahmen gegen Lohndumping gekoppelt.
bern – Der Nationalrat hatte mit 120 zu 46 Stimmen beschlossen, das Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen mit der Verschärfung der seit Mitte 2002 geltenden flankierenden Massnahmen zu verknüpfen. Am Dienstag folgte ihm der Ständerat mit 27 zu 7 Stimmen. Die Vereinigung der beiden Beschlüsse sei verfassungsrechtlich vielleicht fragwürdig, aber möglich, sagte Kommissionssprecher Peter Briner (FDP/SH). Es gehe um einen politischen und nicht um einen rechtlichen Entscheid, sagte auch Bundesrat Christoph Blocher.
Warnung vor Päcklipolitik
Gegen die Koppelung der Vorlagen wandten sich namens einer Kommissionsminderheit Hannes Germann (SVP/SH) und Maximilian Reimann (SVP/AG). Sie sehen sich um die Möglichkeit geprellt, frei entscheiden zu können. Beide sind zwar für die Osterweiterung, lehnen aber die flankierenden Massnahmen mit 150 Inspektoren – «kostspielige Lohndumping-Jäger» – ab. Damit sind alle Differenzen bei der kontrollierten und etappierten Öffnung der Arbeitsmärkte zwischen der Schweiz und den neuen EU-Mitgliedstaaten bereinigt. Die Schlussabstimmung kann am Freitag stattfinden. Die Schweizer Demokraten haben das Referendum angekündigt. Bei den bilateralen Abkommen II bleibt eine Differenz. Der Ständerat will im Zinsbesteuerungsgesetz, dass zehn Prozent des der Schweiz verbleibenden Anteils am EU-Steuerrückbehalt den Kantonen zufliessen.(sda)