Schaffhauser Nachrichten: Gesetz setzt enge Grenzen

Für die Forschung an Stammzellen soll es strenge Richtlinien geben.

Ein überparteiliches Schaffhauser Komitee «Ja zum Stammzellenforschungsgesetz» – über die Vorlage (SN vom 18. Oktober) wird am 28. November abgestimmt – hat gestern seine Argumente vorgelegt. Grundtenor: Die Schweizer Forschung, in vielen Bereichen Weltspitze, sollte auch hier ihre Fähigkeiten einbringen zum Wohle der Menschen. Allerdings sind die Komiteemitglieder klar der Ansicht, dass es ethische Leitplanken braucht. Denn das Gebiet tastet sich in heikle Regionen vor. Gemäss dem Grundsatz regeln statt verbieten schafft das Gesetz gemäss FDP-Nationalrat Gerold Bührer also einen gut abgesteckten Rahmen, innerhalb welchem die Grundlagenforschung in der Schweiz weiter betrieben werden kann.
Für SVP-Ständerat Hannes Germann ist klar, dass eine Ablehnung des Gesetzes die Forschung ins Ausland treibt; die Schweiz wäre dann zur Übernahme von Produkten gezwungen, die in Labors zu Stande kamen, über die wir keine Kontrolle haben. Dabei brächte das Gesetz international eine eher strenge Regelung. Restriktiv ist sie in Deutschland und Österreich, liberaler, als das vorliegende Schweizer Gesetz es erlaubt, ist die Haltung in England und Belgien; zu den Ländern mit einer erheblich freieren Regelung gehören etwa Israel, Singapur, Indien.

Kaputt ist immer noch kaputt
Als direkt Betroffene – sie forscht an der ETH Zürich im Bereich Rückenmark mit Stammzellen – lobte Michaela Thallmair das forschungsfreundliche Klima in der Schweiz. Eine Ablehnung des Gesetzes würde zur Aufgabe eines Forschungsgebietes mit grossem Potenzial führen. Der dann zu befürchtende Exodus von Forschern und Forscherinnen an den Universitäten, die wiederum auch Dozierende sind, würde die Lehre schwer treffen. Quasi im Namen der Wissenschaftler begrüsst sie das Gesetz mit seinen strengen Richtlinien, das ethische Aspekte einbezieht, ohne aber eine sinnvolle Forschung zu unterbinden.
Als Mediziner ist der Neuhauser Arzt Richard Altorfer immer wieder mit dem Fakt konfrontiert, dass geschädigte Organteile nicht zu reparieren, sondern bestenfalls durch gesunde zu kompensieren sind. Die Stammzellentherapie verspreche eine medizinische Revolution. Zwar sei der Erfolg nicht garantiert, doch dürfe man die Hoffnung sowohl Kranken als auch (noch) Gesunden nicht nehmen.

Wann schutzwürdig
Tiefer in die ethischen Fragen versenkte sich Christian Heydecker, Präsident der FDP Schaffhausen. Um embryonale Stammzellen zu gewinnen, müssen menschliche Embryonen zerstört werden. Der Hoffnung auf die Weiterentwicklung der Heilkunst steht der Schutz menschlicher Embryonen entgegen. Allerdings ist einzuwenden, dass es hier um Embryonen geht, die im Rahmen der In-vitro-Fertilisation hergestellt wurden und, weil sie überzählig sind, absterben müssen. Zwar sind sie potenziell menschliches Leben, gebührt ihnen Respekt; doch ist Heydecker – und damit deckt er sich mit den Komiteemitgliedern – nicht der Ansicht, dass ein Embryo bei seinem unvermeidlichen Absterben das Recht auf Unversehrtheit behalten muss. Er geht damit mit der nationalen Ethikkommission einig, die sich ebenfalls dafür ausgesprochen hat, Stammzellenforschung an überzähligen Embryos zuzulassen. (wic)