Schaffhauser Nachrichten: Gleich hohe Steuerabzüge für alle

Von Hannes Germann

Im Jahr 2009 hat das eidgenössische Parlament Betreuungsabzüge und damit Steuererleichterungen für jene Familien beschlossen, die ihre Kinder gegen Bezahlung fremdbetreuen lassen. Das ist zu begrüssen. Familien, die ihre Kinder selbst betreuen, wurden jedoch von diesem Steuerabzug ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Ehepaare, die sich für die Eigenbetreuung in Form einer Reduktion des Arbeitspensums entschieden haben, oder Familien, welche eine Kinderbetreuung durch Grosseltern oder Nachbarn eingerichtet haben. Die Familien-Initiative will diese stossende Ungerechtigkeit beseitigen.

Die Kantone sind grundsätzlich frei in der Ausgestaltung und der Höhe dieser Steuerabzüge. Sie können sich aber an den Kantonen Zug und Wallis orientieren, die bereits heute die Familien-Initiative erfüllen und Eigenbetreuungs- sowie Fremdbetreuungsabzüge parallel erlauben. Die Initiative will niemandem etwas wegnehmen, denn die heutigen Fremdbetreuungsabzüge bleiben bestehen und werden sogar verfassungsrechtlich verankert. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Staat durch gleich hohe Steuerabzüge die Freiheit der Familienmodelle zu gewähren hat. Verschiedentlich kommt jetzt das Argument auf, dass nur die reichen Familien von der Familien-Initiative profitieren würden. Das ist eine unglaublich perfide Behauptung. Der Fremdbetreuungsabzug ist ein Steuerabzug, der allen Familien – die meisten davon Doppelverdienerfamilien – zugutekommt, unabhängig von der Einkommenshöhe. Der grösste Teil der Doppelverdienenden mit Fremdbetreuung der Kinder wählt dieses Familienmodell dann auch nicht aus ökonomischer Not, sondern weil sich das Modell rechnet oder einfach weil die Eltern im Beruf bleiben möchten. Das ist verständlich. Nach Abzug der Steuern bleibt ihnen jedoch mehr als den Eigenbetreuern, die zwar von den Steuern für die betreuende Person befreit sind, gleichzeitig aber auf ein zweites Einkommen verzichten. Familien, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, werden heute doppelt bevorteilt gegenüber denjenigen, welche sich selber um die Betreuung kümmern oder diese im privaten Rahmen selbst organisieren. Zum einen dürfen Erstgenannte oftmals durch Steuergelder subventionierte Einrichtungen wie Krippen nutzen, zum andern dürfen sie Steuerabzüge geltend machen. Für selbst betreuende Familien gilt das nicht. Es wäre an der Zeit, wenigstens teilweise ein Gleichgewicht zu schaffen, indem der Steuerabzug für alle möglich wird. Genau das fordert die Familien-Initiative. Mit einem Ja zur Familien-Initiative kann die steuerliche Gleichbehandlung der Familien – unabhängig von der Betreuungsform der Kinder – wiederhergestellt werden. Das wäre ein starkes Zeichen der Anerkennung für die Mütter und Väter, die ihre Kinder selbst betreuen beziehungsweise sich selbst organisiert haben mit Freunden oder Familienangehörigen.