Der Bundesrat solle bei GAV Zurückhaltung üben, verlangt der Schaffhauser Ständerat.
Von sda
Der Ständerat hat sich am Mittwoch mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV) befasst. In einer dringlichen Interpellation kritisierte Hannes Germann (SVP/SH), der Bundesrat dehne die GAV schleichend auf andere Branchen aus, indem er sie für allgemeinverbindlich erkläre. Als Beispiel diente Gemann der GAV über den Personalverleih, welchen der Bundesrat im Dezember für allgemeinverbindlich erklärt hatte.
Noch gravierender wäre dies beim Gastro-GAV, befand Germann. Würde dieser auf jeden Betrieb ausgedehnt, der eine gastgewerbliche Leistung anbiete, würde er auch für Altersheime, Kantinen, Museen und sogar für Pizza-Kuriere gelten, stellte Germann fest. Die Ausweitung der Allgemeinverbindlichkeit finde ohne politische Diskussion statt.
Zahlreiche Einsprachen
Bundesrat Johann Schneider-Ammann wies den Vorwurf zurück. Der Bundesrat dehne Gesamtarbeitsverträge nicht auf Branchen aus, die davon nicht abgedeckt seien. Für das Gastgewerbe sei das Verfahren offen. Gegen das Gesuch für Allgemeinverbindlichkeit seien 100 Einsprachen eingegangen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft analysiere nun die Situation. Schneider-Ammann zeigte Verständnis für das Anliegen, den Geltungsbereich des GAV auszuweiten. «Aber ich will mich hier und heute noch nicht verpflichten.»