Bei den Versicherten der beruflichen Vorsorge herrscht wegen der seit längerem prekären Situation an den internationalen Finanzmärkten Verunsicherung. Da die meisten Schweizer Pensionskassen (PK) durch die Einbrüche an den Aktienmärkten erhebliche finanzielle Probleme bekunden, lancierte der Schaffhauser SVP-Ständerat Hannes Germann seinen ersten Vorstoss und verlangte vom Bundesrat mehr Klarheit. Dazu hat er eine Interpellation eingereicht, die heute im Rat behandelt wird.
Laut Novemberbericht des Departementes des Innern wiesen die Pensionskassen zwar eine Bilanzsumme von 380 Milliarden Franken aus, wobei sie jedoch bereits per Ende 2001 eine Unterdeckung von 12,5 Milliarden aufwiesen. Die Situation dürfte nicht besser geworden sein, zumal es die grössten Kurseinbrüche erst im Verlaufe des Jahres 2002 und Anfang 2003 zu beklagen gab. Darüber hinaus verharrten die Zinsen weiterhin auf einem Niveau, das sowohl am Geldmarkt (0,3 Prozent) als auch am Kapitalmarkt (Rendite der 10-jährigen Bundesobligationen: 2,18 Prozent) deutlich unter dem seit Jahresbeginn gültigen BVG-Minimum von 3,25 Prozent liegt. Germann will vom Bundesrat daher Antworten auf folgende Fragen: Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit künftig rechtzeitig eine aktuelle Pensionskassenstatistik vorliegt, die Aufschluss gibt sowohl über das Ausmass als auch die Struktur von allfällig vorhandenen Unterdeckungen? Die aktuell vorliegende Pensionskassenstatistik basiert auf dem Geschäftsjahr 2000. Warum ist es nicht möglich, jährlich eine PK-Statistik zu erstellen, zumal die Pensionskassen ihrerseits doch meldepflichtig sind? Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass in Zukunft ausreichend grosse Schwankungsreserven vorhanden sind, bevor die BVG-Einrichtungen den Versicherten Beitragsrabatte bzw. Rentenverbesserungen gewähren?
Des Weiteren will Germann wissen, wie der Bundesrat die finanzielle Situation (vorab die Deckungsgrade) beurteilt, und zwar sowohl bei Pensionskassen mit Leistungsprimat als auch bei jenen mit Beitragsprimat.
Schliesslich soll ihm der Bundesrat erklären, wie die Praxis der Pensionskassen in Bezug auf freiwillige Rentenverbesserungen weitergehen soll und ob mittel- und längerfristig das seinerzeit mit der Einführung des BVG-Obligatoriums definierte Ziel gewährleistet werden kann. (wic)