Der Ständerat ist bereit, das Verbandsbeschwerderecht zu beschränken. Er will es aber nicht völlig aufgeben.
bern – Fünf Stunden reichten der Kleinen Kammer gestern nicht, um die Vorlage ihrer Rechtskommission durchzuberaten; sie will das Geschäft heute abschliessen. Dabei geht es um die Revisionen des Umwelt- sowie des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Ausgangspunkt war eine parlamentarische Initiative von Hans Hofmann (SVP/ZH). Er hatte sie allerdings schon vor der Aufsehen erregenden Beschwerde des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) gegen das Fussballstadion Hardturm in Zürich eingereicht.
Hofmann sprach am Donnerstag aus seiner Erfahrung als Baudirektor seines Kantons. Das Verbandsbeschwerderecht habe sich in den fast 40 Jahren seines Bestehens zum Mitgestaltungsrecht entwickelt, das mehr Zeit verschlinge als Planung und Bau.
Keine «Lex VCS»
In der Eintretensdebatte wurden die Umweltverbände sowohl als Anwälte der wehrlosen Natur und der Kulturgüter gepriesen als auch als Verzögerer, Blockierer und Verhinderer gegeisselt. Doch herrschte über weite Strecken ein moderater Ton. Hansruedi Stadler (CVP/UR) warnte, eine «Lex VCS» zu schaffen. Im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen habe der Club das Augenmass verloren. Doch werde das Verbandsbeschwerderecht überwiegend verantwortungsvoll genutzt. Die Erfolgsquote vor Bundesgericht sei sehr hoch. Nicht die Umweltverbände deckten die Gerichte mit Klagen ein, sondern Einzelpersonen, sagte Anita Fetz (SP/ BS). Durchaus für das Beschwerderecht sprach sich auch Hannes Germann (SVP/SH) aus. Er geisselte aber Fehlentwicklungen, die es abzustellen gelte.
So entschied der Rat, dass gesamtschweizerisch tätige Verbände, die zudem nur ideelle Ziele verfolgen, ein Klagerecht erhalten. (sda/wic)