Sessionsforum: Ständerat mit zentralen Weichenstellungen
Von Hannes Germann

In der Frühjahrssession stehen im Ständerat zahlreiche wichtige und zukunftsweisende Entscheide an, so zum Entlastungsprogramm oder zur Blackout-Initiative. Dazu gehört die Finanzierung der vom Volk beschlossenen 13. AHV. Ungeachtet des laufenden Tauziehens um die beste Finanzierungslösung wird die «Dreizehnte» im Dezember 2026 erstmals ausgerichtet. Im Nachgang zur freudigen Bescherung wird dann der zahlenden Bevölkerung die fällige Rechnung präsentiert.
Konkret geht es um die Deckung der anfallenden AHV-Zusatzausgaben in der Grössenordnung von jährlich rund 4,2 bis 5,2 Milliarden Franken. Geht es nach dem Bundesrat, wäre es eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. So würde der Normalsatz von 8,1 Prozent um 0,7 Punkte auf 8,8 Prozent erhöht. Dabei handelt es sich um eine Übergangslösung, die einen ausgeglichenen AHV-Fonds bis 2030 gewährleisten würde. Der Bundesrat muss bis 2030 eine Vorlage präsentieren, mit der die längerfristige Finanzierung der AHV gesichert wird.
Im Ständerat hat sich eine Koalition zwischen Mitte und SP durchgesetzt. Die Mehrheit wollte die Lohnbeiträge zunächst um 0,4 und die Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte (PP) erhöhen. Dies verbunden mit der Option einer weiteren Erhöhung um 0,5 PP im Falle einer Anpassung des Rentenplafonds bei Ehepaaren von heute 150 in Richtung 200 Prozent einer einfachen Rente.
Damit will die Mitte ihre hängige – und noch nicht beratene – Volksinitiative quasi «vorfinanzieren». Letzteres ist gerade mit Blick auf das Ja vom letzten Wochenende zur Individualbesteuerung ein noch legitimeres. Aber es bleibt auch ein sehr teures Anliegen.
Welche Lösung wird sich durchsetzen?
Der Nationalrat als Zweitrat ist indes dem Bundesrat gefolgt (plus 0,7 Prozent Mehrwertsteuer), hat aber eine Befristung bis 2030 vorgesehen. In der zweiten Runde hat sich in der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) die gleiche Mitte-Links-Mehrheit durchgesetzt, einfach mit leicht geringeren Erhöhungen von Lohnabzügen (plus 0,3) und Mehrwertsteuer (plus 0,4 PP). Zudem plädiert die SGK-S mit der Befristung der Mehrwertsteuererhöhung bis 2033 für eine Erhöhung des bundesrätlichen Spielraums bei der AHV-Revision 2030. Um die Akzeptanz der Vorlage zu erhöhen, soll diese weiter vereinfacht werden. Schliesslich gilt es, eine rasche und dauerhafte Finanzierung der 13. AHV-Rente sicherzustellen. So soll die Finanzierung einer allfälligen Aufhebung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare in einen separaten Beschluss ausgegliedert werden. Wir beabsichtigen daher, diesen Aspekt im Rahmen der ohnehin bereits laufenden Anpassung der Hinterlassenenrenten zu behandeln. Der Nationalrat hat diese Reform als indirekten Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative ausgestaltet. Man darf gespannt sein, welche Lösung sich durchsetzen wird.
Zu wenig Wille fürs Sparen
Bis gestern gab es auch einige knappe Entscheidungen, so beim dringend notwendigen Entlastungsprogramm. Mein Fazit: Der Wille zum Sparen ist noch nicht überall angekommen. So sind verschiedene Sparpositionen gekürzt oder gar gekappt worden. Immerhin konnten wenigstens die Anträge für Aufstockungen abgewendet werden. So wird der finanzielle Spielraum in den nächsten Jahren kontinuierlich enger werden.
Gerade mit Blick auf den enormen Nachholbedarf im Sicherheits- und Verteidigungsbereich, in der Bildung, bei der Infrastruktur oder bei den Sozialversicherungen (AHV, IV) bleiben Bundesrat und Parlament gefordert.
Sparpotenzial wäre ja eigentlich genügend vorhanden, gerade auch im Asylbereich. Hier hat der Ständerat allein am letzten Dienstag elf Vorstösse beraten, darunter auch einen von mir. Kein Wunder, denn der Bundesrat kommt in diesem Dossier nicht wie versprochen voran. Im Gegenteil: Statt die Probleme mit zu langen und zu teuren Verfahren und die gestiegene Gefahr durch Straftäter und Gefährder endlich anzugehen, ärgerte sich Bundesrat Jans hör- und spürbar. Die Quittung kam prompt: Der Ständerat überwies die Mehrzahl der Vorstösse mit deutlichen Mehrheiten. Eine klare Ansage an den Bundesrat.