Unternehmenssteuer: Ständerat packt Reform an.
Für kleinere und mittlere Firmen soll ein Pferdefuss beseitigt werden.
Bern – Seit einem Bundesgerichtsurteil vom Juni 2004 herrscht Unsicherheit über die indirekte Teilliquidation, bei der Beteiligungsrechte vom Privatvermögen ins Geschäftsvermögen verkauft werden. Gemäss ständerätlicher Wirtschaftskommission (Wak) ist eine Klärung dringlich, weil viele Nachfolgeregelungen blockiert sind. Diesen Weg ging das Plenum nun ohne Opposition. Der Ständerat fasste daher am Dienstag erste Beschlüsse zur Unternehmenssteuerreform. Im Interesse vorab der kleinen und mittleren Firmen hiess er mit 31 zu 8 Stimmen vorgezogene Gesetzesänderungen zur Besteuerung der indirekten Teilliquidation gut. Er folgte dabei Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH).
Hannes Germann führte eine von der Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell bei den grossen Treuhand- und Revisionsgesellschaften durchgeführte Umfrage ins Feld, die zeigt, dass allein in der Ostschweiz derzeit die Nachfolgeregelungen bei 530 kleinen und mittleren Unternehmen (Umsatz von 4 Milliarden Franken und 16 000 Beschäftigte) sistiert seien. Management-Buy-outs als wichtige Formen der Unternehmensentwicklung hält Germann derzeit für praktisch unmöglich. Denn das Management in Jungunternehmen oder Start-ups sei darauf angewiesen, zumindest einen Teil des Kaufpreises über künftig erwirtschaftete Gewinne zu finanzieren. Für einen Privatunternehmer sei es aus steuerlichen Gründen dagegen interessanter, sein Unternehmen an einen finanzstarken Investor, der nicht auf die Verwendung von Fremdkapital angewiesen ist, weiterzugeben. Dem will er mit der Reform entgegentreten.
Simonetta Sommaruga (SP/BE) bestritt allerdings, dass das Bundesgericht Rechtsunsicherheit geschaffen habe. Vielmehr seien viele Unternehmer nur materiell nicht zufrieden. Bundersrat Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des Finanzdepartements, war einverstanden, dringende Punkte der Unternehmenssteuerreform II vorzuziehen. Er sprach von Ärgernissen, die auch der Bundesrat so rasch wie möglich beseitigen wolle. Mit 31 zu 9 Stimmen beschloss der Ständerat, dass der Erlös aus dem Verkauf einer Beteiligung nur als indirekte Teilliquidation zu versteuern ist, wenn innert fünf Jahren unter Mitwirkung des Verkäufers nicht betriebsnotwendige Substanz ausgeschüttet wird. Geregelt wurde auch der «Verkauf an sich selbst», die «Transponierung». Die vorgezogenen Revisionspunkte gehen nun an den Nationalrat und dürften Anfang 2007 in Kraft treten. (sda/wic)