Die Anrufung der Ventilklausel zur Beschränkung der Zuwanderung sei das gute Recht der Schweiz und in den Freizügigkeitsabkommen ausgehandelt worden, sagen die einen. Es handle sich dabei um reine Symbolpolitik und sei im Hinblick auf die Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) über die institutionellen Fragen ein unnötiger Affront, finden die anderen.
Von sk
Die Diskussion, ob der Bundesrat die Ventilklausel zur Beschränkung der Personenfreizügigkeit anrufen soll, verläuft entlang ungewohnter Koalitionen: Unter den Gegnern finden sich sowohl der Arbeitgeberverband und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse als auch die linken Parteien. «Man verkauft der Bevölkerung ein Valium», sagte SP-Präsident Christian Levrat letzte Woche in einem Interview mit der Zeitung «Le Temps». Auch die Grünen sprachen sich gegen eine Anrufung der Ventilklausel aus. Sie fordern hingegen flankierende Massnahmen vor allem für den Wohnungsmarkt. Von der FDP gibt es unterschiedliche Signale: Parteipräsident Philipp Müller befürwortet eine Kontingentierung. Der Zürcher Nationalrat Ruedi Noser ist dagegen. Die CVP hat sich bereits im Februar für die Ventilklausel ausgesprochen. Es gelte, im Hinblick auf die Volksabstimmungen zum Thema Zuwanderung ein Zeichen zu setzen, sagte die Baselbieter Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter. Auch die Vertreter der SVP sind für die Anrufung der Ventilklausel. Alt Bundesrat Christoph Blocher sprach sich in der Zentralschweiz am Sonntag dafür aus, auch wenn die Kontingentierung nur ein klein wenig nütze. Die Ventilklausel wurde im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens festgelegt für den Fall, dass die Zuwanderung im Rahmen der vollen Freizügigkeit 10 Prozent höher liegt als der Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre. Dann kann der Bundesrat die Bewilligungen vorübergehend wieder kontingentieren. Die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerates konnte sich zu keiner Empfehlung an Bundesrätin Simonetta Sommaruga durchringen. Der Schaffhauser Ständerat und APK-Präsident Hannes Germann SVP) erklärte vor wenigen Tagen, die Kommission habe den Eindruck gehabt, der Bundesrat wolle ihr die heisse Kartoffel zuschieben (vgl. SN vom 27. März). Hingegen sprach sich die nationalrätliche APK vor zwei Tagen gegen die Aktivierung der Ventilklausel aus.