Der Hund, der einen Knaben schwer verletzt hat, wird getötet. Dem Kind geht es den Umständen entsprechend gut.
von Robin Blanck und Eveline Rutz
Kantonstierarzt Urs-Peter Brunner hat gestern die Einschläferung des Rottweilers, der am Sonntag einen 4-jährigen Knaben in Schaffhausen schwer verletzt hatte, angeordnet. Der Entscheid ist nach einer Begutachtung des Tieres durch Brunner, seinen Stellvertreter sowie eine tierärztliche Hundesachverständige mit Ausbildung in Verhaltensmedizin gefällt worden. Zum Entscheid beigetragen haben die schweren Verletzungen des Knaben und die Abklärung der Ereignisse vom Sonntag. Die Fachleute machen beim elf Monate alten Rottweilerrüden «ein hohes Gefährdungspotential im Zusammenhang mit weglaufenden und schreienden Kindern» aus, so dass dieser «zur Verhinderung von weiteren akut bestehenden Gefährdungen von Personen, insbesondere Kindern» raschmöglichst – heute oder morgen – eingeschläfert werden muss. Dem inzwischen operierten Knaben, der sich im Kinderspital Zürich befindet, geht es laut den Behörden «den Umständen entsprechend gut».
Derweil entbrennt die Kampfhund-Debatte erneut: Mit 97 zu 72 Stimmen hat der Nationalrat im Juni ein nationales Hundegesetz verabschiedet, das auf die tödliche Pitbull-Attacke im zürcherischen Oberglatt von 2005 zurückgeht. Er will in erster Linie die Hundehalter in die Pflicht nehmen. Sie sollen dafür sorgen, dass ihre Hunde niemanden gefährden. Für angerichteten Schaden sollen sie zudem haften, wozu sie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen hätten. Nach dem Nationalrat wird sich nun die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) mit dem Geschäft befassen. Traktandiert ist es allerdings noch nicht. Da die Kommission zuerst das Hochschulförderungsgesetz behandelt, dürfte es Spätherbst werden, bis sie sich des Hundegesetzes annimmt. «Der äusserst bedauerliche Vorfall in Schaffhausen wird die Diskussion anheizen», sagt der Zürcher FDP-Ständerat Felix Gutzwiller. Es gehe darum, eine Methode zu finden, um unverantwortliche Halter frühzeitig zu identifizieren und nicht gleichzeitig die vielen anständigen Hundehalter zu bestrafen. Damit werde sich die Kommission sehr genau befassen. «Man muss verhindern, dass gefährliche Hunde in falsche Hände kommen.» Rassenverbote seien nicht sehr sympathisch, als letzte Massnahme jedoch zu diskutieren. «Ich hoffe auf scharfe Bestimmungen für Hundehalter», sagt der SVP-Ständerat Hannes Germann (SH). Denkbar sei etwa eine Prüfung, welche die Eignung des Halters und das Gefährdungspotential des Hundes abkläre. «Ein guter Halter kann dagegen nichts haben», ist Germann überzeugt. Tragische Vorfälle wie jener in Schaffhausen würden einem nationalen Hundegesetz einen «weiteren Schub» geben, sagt auch CVP-Nationalrätin Kathy Ricklin (ZH). Das sei zu begrüssen. Dass das Geschäft bereits seit dreieinhalb Jahre debattiert wird, bezeichnet sie als Trauerspiel.