Die Mehrheit des Ständerates sieht in der Anerkennung der bilateralen Verträge II mehr Vorteile als Nachteile.
Keine Angst vor Schikanen
Bundesrat Christoph Blocher, der gestern in der Kammer sass, um juristische Fragen zu beantworten, sagte, die Vorteile eines Beitritts zu Schen-gen/Dublin hätten den Bundesrat bewogen, den Vertrag abzuschliessen. Schengen sei geschaffen worden, um Reisefreiheit herzustellen. Dazu habe man die Personenkontrollen aufgehoben. Jetzt gehe es um die Frage, wie die Sicherheit trotzdem gewährleistet werden könne.
Dazu habe die EU das Schengen-Informationssystem (SIS) und die Dubliner Eurodac-Datenbank (zur Aufnahme von Daten Asylsuchender) geschaffen, sagte Blocher. Wenn Dub-lin funktioniere, komme das einer Drittstaatenregelung gleich, löse allerdings das Asylproblem nicht. Large Staaten müssten mehr Asylsuchende zurücknehmen als Staaten mit einer restriktiven Gesetzgebung. Träte die Schweiz dem Ständerat das Quorum der Arbeitgeber auf und setzte jenes der Arbeitnehmer auf 50 Prozent. Das reiche, um annehmen zu können, dass die GAV-Löhne branchenüblich seien, sagte Kommissionssprecherin Christiane Brunner (SP/GE). Hannes Germann (SVP/SH) gewann allerdings den Eindruck, man wolle die Tür, die man mit der Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens öffnet, mit flankierenden Massnahmen gleich wieder möglichst schliessen.
Bund zahlt die Hälfte
Einstimmig beschloss der Ständerat zudem, dass der Bund die Kosten für die rund 150 zusätzlichen Inspektoren, die den Arbeitsmarkt kontrollieren, zu 50 Prozent übernimmt. Der Bundesrat hatte den Beitrag auf höchstens 30 Prozent festsetzen wollen. Mit diesen Massnahmen verteuern wir den Standort Schweiz einseitig weiter.
Germann wandte dagegen ein: «Wir reden zwar dauernd vom Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Doch immer, wenn wir konkret handeln könnten, beschliessen wir Massnahmen, die just das Gegenteil bewirken.» Als Ergebnis fürchtet er, dass zu teure Arbeitsplätze noch rascher als bisher an billigere Standorte verlagert werden.
Abgelehnt wurde ein Antrag, das Inkrafttreten der verschärften flankierenden Massnahmen auf 2011 hinauszuschieben, bis die arbeitsmarktlichen Beschränkungen des Zusatzprotokolls aufgehoben werden. Der Rat beschloss, die Massnahmen gemeinsam mit der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens in Kraft zu setzen. (sda/wic) Ein Beitritt zu Schengen/Dublin sei kein Freipass, nichts zu tun. Die Probleme in den Bereichen Sicherheit, Asyl und Grenzzusammenarbeit seien durch eigene Anstrengungen so zu lösen, dass auch in Zukunft die Nachteile nicht grösser seien als die Vorteile und dass die Vorteile überwiegen würden.