[Schaffhauser Nachrichten] Schweiz als Mekka für Gratisklagen?

Was als heilsames Medikament angepriesen wird, ist in Tat und Wahrheit Gift für den Schweizer Wirtschaftsstandort. Dabei gäbe es eine Alternative zur Initiative.

Von Hannes Germann*

Die Unternehmensverantwortungs-Initiative (UVI), über die wir am 29. November abstimmen, verspricht wie ein Medikament etwas Positives, nämlich Linderung oder Heilung – sofern die Dosis stimmt. In Tat und Wahrheit ist das Volksbegehren aber eine Überdosis und somit pures Gift für Schweizer Unternehmen. Ein toxischer Mix für den Unternehmensstandort Schweiz und unsere Arbeitsplätze.

Mit einer massiven Kampagne werben die Initianten seit Jahren auf orangen Plakaten landauf, landab – sogar mit Unterstützung von Teilen der Landeskirchen, die mit Steuergeldern finanziert sind und eigentlich genug eigene ethische Probleme anzupacken hätten.

Die Initiative sieht Haftungsbestimmungen vor, die weltweit gelten sollen. Solches Gebaren kennen wir sonst eher von Grossmächten wie den USA. Zusätzlich setzen die Initianten auch noch auf eine Haftung mit Beweislastumkehr. Konkret bedeutet dies, dass ein Schweizer Unternehmen vor einem schweizerischen Gericht einen Unschuldsbeweis erbringen müsste. Dies gilt gerade auch für KMU, denn die Initiative nimmt die KMU nicht von der Haftung aus, und sie erwähnt die «Konzerne» in ihrem Text nicht ein einziges Mal!

Mit Haftung und Beweislastumkehr spielt die Initiative den Klägern und ihren Anwälten in die Hände, die sich auf unsere Kosten und ohne eigenes Risiko bereichern könnten. Sie würden von den Vorteilen des Schweizer Prozessrechts profitieren, hätten Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (bezahlt von uns Steuerzahlern), könnten Partei- und Zeugeneinvernahmen und vom beklagten Unternehmen die Herausgabe von Geschäftsunterlagen verlangen. Die Initiative ist auch kontraproduktiv, denn wenn Schweizer Unternehmen für ihre Zulieferer im Ausland haften, dann müssen sie die Zusammenarbeit gerade mit den kleinsten dieser Zulieferer einstellen.

Gibt es eine Alternative zur Initiative? Ja, denn bei Ablehnung der Initiative tritt automatisch der griffige Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament in Kraft, der strenge Vorgaben für Unternehmen zur Respektierung von Menschenrechten und Umwelt in der Lieferkette vorsieht. Ein Kompromiss, der auf international bewährte Lösungen setzt, die Schweizer Unternehmen aber vor einseitigen, missbräuchlichen und erpresserischen Klagen schützt.

* Hannes Germann ist Schaffhauser Ständerat (SVP)