[Schaffhauser Nachrichten] Sessionsforum: Mit EU-Paket und Tarifdeckel für Ärzte auf dem Irrweg

Streitgespraech zur 99-Prozent Initiative, zwischen , fotografiert am Dienstag 07. September 2021, in Schaffhausen Vordergasse. (Roberta Fele / Schaffhauser Nachrichten)

Unser Land und unser Gesundheitssystem bedroht

Von Hannes Germann

Das Programm des Ständerats für die bevorstehende Herbstsession ist übervoll. Allein die als Bilaterale III bezeichneten Verträge mit der EU nehmen mehrere Tage (und eventuell Nächte) in Anspruch. Intensiv gerungen wird dabei wohl um die Frage des doppelten Mehrs – also jenes von Volk und Ständen. Allein die Tatsache, dass in wichtigen Bereichen wie zum Beispiel der Zuwanderung in unser Land die künftige Gesetzgebung an die EU delegiert werden soll, wiegt schwer.

Streit ums Ständemehr

Die drohende Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie mit stark erweitertem Familiennachzug widerspricht meines Erachtens dem vom Volk 2014 gutgeheissenen Artikel 121a in unserer Bundesverfassung. Nach dem Volkswillen müsste die Schweiz die Einwanderung nämlich eigenständig und über Kontingente steuern. Nur weil das Parlament dies heute nicht umgesetzt respektive mit der «pfefferscharfen Umsetzung» quasi ins Gegenteil verkehrt hat, macht das die Sache nicht besser.

«Sui generis» – mit Vertrauen ins Volk

Aber auch wenn man meine verfassungsmässigen Bedenken nicht teilt, wäre das Ständemehr angezeigt. Als obligatorisches Staatsvertragsreferendum «sui generis», wie man das beim Freihandelsabkommen mit der EU von 1972 oder beim EWR-Beitritt 1992 beschlossen hat. Denn ohne Ständemehr wäre die Schweiz in ihrer einmaligen demokratischen Ausprägung mit der Rücksichtnahme auf kulturelle und sprachliche Minderheiten gar nie entstanden. Im Übrigen kennt man in Unternehmen und in unzähligen Vereinen das qualifizierte Mehr für besonders wichtige Entscheidungen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber warten wir’s ab.

UBS abstrafen für die CS-Übernahme

Nebst den EU-Verträgen geht es auch um andere gewichtige Vorlagen, so um das Bankengesetz. Wie viel hartes Eigenkapital braucht die UBS für die Unterlegung ihrer Auslandstöchter? 45 Prozent wie heute, 50, 75 oder gar 100 Prozent? Und wie viel davon darf in Eigenkapital wandelbares AT1-Kapital sein? Bundesrätin Keller-Sutter möchte die Maximallösung: 100 Prozent hartes Eigenkapital (CET1). Aber Hand aufs Herz: Ob nüchtern betrachtet zu den inzwischen 185 Milliarden an hartem Kernkapital der UBS letztlich 10 oder 15 Milliarden hinzukommen oder nicht, macht den berühmten Kohl nicht fett. Das hätte die sinkende CS 2023 nicht gerettet. Dort ging es um den Vertrauensverlust und konkret um fehlende Liquidität in der Grössenordnung von tiefen dreistelligen Milliardenbeträgen.

… oder eine radikalere Lösung

Darum mein Antrag, statt eine gänzliche Aufspaltung der UBS zu fordern: Die US-Tochter aus dem Stammhaus der UBS Schweiz herauslösen und der UBS Holding umhängen. Weil Finanzkrisen eigentlich immer von den USA ausgehen, wären die Risiken für die UBS Schweiz und den Schweizer Steuerzahler damit auf ein Minimum reduziert. In der Wirtschaftskommission habe ich mich mit diesem – zugegeben etwas radikaleren – Vorschlag nicht durchsetzen können. Vielleicht klappt’s ja im Ständerat.

Liquidität entscheidet, nicht das Eigenkapital

Insgesamt aber sind wir gut beraten, die Wettbewerbsfähigkeit der einzig verbliebenen global tätigen Grossbank nicht mit staatlichen Auflagen zu behindern. Entscheidend ist die Tatsache, dass im Krisenfall frühere Interventionen möglich sind. Mit dem Public Liquidity Backstop (PLB) schaffen wir ein Instrument, das den Hebel dort ansetzt – wo er in Krisen am wirksamsten ist: bei der Liquidität.

Fatale Schnellschüsse im Gesundheitswesen

Mit dem Entscheid, bei den ärztlichen Leistungen (AL) einen Tarifdeckel zu setzen, hat das Parlament in der Einigungskonferenz einen weitreichenden Entscheid gefällt. Er zielte auf gut verdienende Spezialisten ab, trifft nun aber auch allgemein praktizierende Ärzte. Selbst von Kinderärzten und Hausärzten gehen Beschwerden ein. Denn sämtlichen Ärzten wird nun über fehlerhafte «Minutagen», die rasch einmal zu zwölf Arbeitsstunden respektive 1577 Taxpunkten führen können, quasi ein Arbeitsverbot auferlegt. Als hätten wir nicht schon jetzt zu wenige Hausärzte.

Zu wenige Hausärzte – fehlende Medikamente

Es mangelt an Hausärzten und Medikamenten: Zumindest werden einige Entscheide im Gesundheitssystem nun überdacht. Bild: Keystone

Beim Tarifdeckel gilt es noch einmal über die Bücher zu gehen. Gleiches gilt für die vom Parlament erzwungenen Rabatte für innovative und umsatzstarke Medikamente. Alles gut und recht, hätten uns nicht die USA mit ihrem MFN-Regime etwas aufgezwungen, das unseren Schnellschuss zu einem Schuss ins eigene Knie ablenkt. Denn so drohen der Schweiz nicht nur die Verlagerung einheimischer Forschung und Produktion in die USA, sondern auch Versorgungsengpässe bei lebenswichtigen Arzneimitteln (zum Beispiel Krebsmedikamenten), wie wir sie schon bei Generika haben.

Zunächst ist es gelungen, dass die Umsetzung dieser Entscheide zumindest noch einmal überdacht wird, bevor irreversible Schäden am besten Gesundheitssystem der Welt eintreten. Affaire à suivre. Ich bleibe dran.