«Soll das Volk an der Urne über Einbürgerungen abstimmen können?»
Sind die Vorgaben erfüllt – Ja. Wer eingebürgert wird, erlangt primär politische Rechte. Das Volk darf nicht ohne Not um ein Recht gebracht werden, mit dem es über 150 Jahre gewissenhaft umgegangen ist. Nur bei einem von 100 Einbürgerungsentscheiden gibt es überhaupt Probleme! Das Bundesgericht verbietet einen Urnenentscheid darum zu Recht nicht explizit. Aber es fordert für den Fall der Ablehnung eine Begründung. Wird diese erbracht, so sind die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Einbürgerung erfüllt.