Die Schaffhauser Ständeräte lehnten als Einzige ein neues Gesetz ab, das schärfere Regeln für Sicherheitsfirmen will. Der Grund: das in Neuhausen ansässige Unternehmen Tyco.
Von jhu/sk/rf
Die schärferen Regeln für Sicherheitsfirmen in der Schweiz sind im Ständerat praktisch unbestritten. Die Kleine Kammer befürwortet, dass Söldnerfirmen ihren Sitz nicht in der Schweiz haben dürfen, und heisst die Meldepflicht für heikle Sicherheitsdienstleistungen im Ausland gut.
Die beiden Schaffhauser Ständeräte Hannes Germann (SVP) und Thomas Minder (parteilos) lehnten das Gesetz jedoch als Einzige ab. Zwei weitere Ständeräte enthielten sich der Stimme. Auslöser ist die Firma Tyco mit Sitz in Neuhausen. Der Milliardenkonzern, der in zahlreichen Ländern Alarmzentralen betreibt, hat nichts zu tun mit einer Söldnerfirma, die Personen rekrutiert, ausbildet oder vermittelt, welche unmittelbar an Feindseligkeiten im Ausland teilnehmen. Allerdings könnte Tyco unter die Meldepflicht für heikle Sicherheitsdienstleistungen im Ausland fallen. In einzelnen Ländern wie beispielsweise Südafrika bietet die Firma sogenannte Alarmreaktionsdienstleistungen an. Bei einem Alarm rückt dort Personal aus, um den Alarm zu verifizieren, die Polizei zu verständigen und einen Einbrecher notfalls bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. «Dieses Personal ist in gewissen Ländern zwar bewaffnet, darf diese Waffen aber nur zum Selbstschutz nutzen», erklärte Germann. Was die Meldepflicht anbelangt, befinde sich Tyco in einer Grauzone. Wäre Tyco meldepflichtig, müsste das Unternehmen dem internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister beitreten. Das wolle Tyco aus Reputationsgründen jedoch nicht, sagte Germann. Tyco selber wollte gestern Abend gegenüber den SN nicht Stellung nehmen: «Derzeit kommentieren wir diese Angelegenheit nicht», liess Tyco-Kommunikationsleiter Brett Ludwig via E-Mail verlauten. Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte zwar, dass der Gesetzesentwurf mit Rücksicht auf Tyco nicht mehr den Betrieb von Alarmzen-tralen beinhalte. Sie schloss aber nicht explizit aus, dass andere Tätigkeiten, wie eben das Ausrücken von bewaffnetem Personal, unter das Gesetz fallen könnten. Nach dem Ständerat wird das Gesetz nun aber im Nationalrat beraten. Germannerhofft sich davon eine Klärung und insbesondere, dass Firmen mit Dienstleistungen, wie sie Tyco erbringt, von der Meldepflicht ausgeschlossen werden. Aber warum setzt er sich als Ständerat überhaupt derart für eine Firma ein? «Die Aufgabe eines Ständerats besteht auch darin, sich für den eigenen Wirtschaftsstandort starkzumachen», sagt Germann. Bei Tyco handle es sich immerhin um einen Weltmarktleader beim Bau von Alarmsystemen. Und ein solches Unternehmen im Kanton zu haben, sei gut für das Image der Region.
Sieben Vollzeitstellen für 20 Firmen
Neben Germannlehnte auch Thomas Minder das Gesetz ab. Er argumentierte aber anders: «Mit diesem neuen Bundesgesetz überschiessen wir die ursprüngliche Idee, Söldnerfirmen in der Schweiz oder die Anheuerung von Personen zum Söldnertum zu verbieten oder auch klarer zu regeln», sagte er in der Debatte. Zudem wehrte er sich gegen den Aufbau von viel Bürokratie: Bei diesem Gesetz gehe es um 20 Unternehmen in der Schweiz, und dafür wolle das Aussendepartement jährlich rund eine Million Franken ausgeben und bis zu sieben Vollzeitstellen schaffen. Das sei unverhältnismässig. Es seien sich alle einig, dass die Schweiz das Söldnertum hierzulande und die Anheuerung von Söldnern durch Schweizer Firmen klarer regeln sollte, doch das könne man mit einem oder zwei Zusatzartikeln im Militärstrafgesetz tun. Die Schaffhauser fanden bei ihren Ratskollegen aber kein Gehör.