Schaffhauser Nachrichten: Ständerat verlangt mehr Eigenmittel

Systemrelevante Banken sollen künftig über eine Eigenkapitalquote von 19 Prozent verfügen. Dies hat gestern der Ständerat beschlossen.

von sda

Kommissionssprecher Dick Marty (FDP, TI) liess gestern im Ständerat keinen Zweifel aufkommen: Hätte der Staat die UBS wegen der Subprime-Krise im Herbst 2008 nicht vor dem Konkurs gerettet, wären Folgen «unvorstellbaren Ausmasses» auf die Schweiz zugekommen. Marty plädierte deshalb im Namen der vorberatenden Kommission dafür, die Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Grossbanken auf total 19 Prozent der risikogewichteten Aktiven anzuheben. Wer fordere, diese Regeln aufzuweichen, gefährde die ganze Vorlage.

Der Vorwurf richtete sich an Hannes Germann (SVP, SH), der mit einem Minderheitsantrag dafür sorgen wollte, dass die 19 Prozent nur auf Konzernebene gelten und nicht auch für jene juristischen Einheiten, welche systemrelevante Bereiche beherbergen, also auch das Stammhaus. Zwar räumte Germann ein, dass Handlungsbedarf bestehe. Verlange man aber von den Grossbanken eine solche Überkapitalisierung, sei dies ein schwerer Konkurrenznachteil. Schon bei 19 Prozent liege die Schweiz deutlich über den internationalen Anforderungen von Basel III. Mehr liege nicht drin. «Es ist und war nie unsere Meinung, dass die Kapitalanforderungen über 19 Prozent zu liegen kommen», versicherte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Dies werde der Bundesrat in der entsprechenden Verordnung auch explizit festhalten. Der Ständerat entschied schliesslich mit 28 zu 13 Stimmen, der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen. Mit 30 zu 9 Stimmen lehnte er zudem einen Minderheitsantrag der Linken ab, die eine höhere Eigenkapitaldecke forderte. Gegen 22.45 Uhr unterbrach Ständeratspräsident Hansheiri Inderkum (CVP/UR) die Detailberatung. Sie wird voraussichtlich morgen Donnerstag fortgesetzt. Bis zum Unterbruch der Debatte unterstützte die kleine Kammer jeweils die Vorschläge des Bundesrats. Unter anderem hat er die Kriterien festgelegt, wann eine Bank oder eine Geschäftseinheit als systemrelevant gilt. Dies ist dann der Fall, wenn sie für die schweizerische Volkswirtschaft unverzichtbar ist und ihre Dienstleistungen kurzfristig nicht durch andere Anbieter erfüllt werden können. Namentlich genannt werden das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft sowie der Zahlungsverkehr.