SOZIALVERSICHERUNG
BERN. Nach dem Entscheid des Nationalrats mit 170 zu 0 Stimmen empfiehlt auch die ständerätliche Sozialkommission, Bundesrat Alain Berset zu zwingen, seine IV-Praxis bis Ende 2023 zu korrigieren. Der Ständerat stimmte einem Antrag von Hannes Germann (SVP/SH) zu. Die Kommission will jedoch weniger weit gehen als der Nationalrat, der dem Sozialminister eine Frist von einem Jahr setzen will.
Dass der Ständerat zustimmen wird, scheint unbestritten. Anders sieht es beim Nationalrat aus.
Käme die Frist durch, würde das für Bundesrat und Bundesamt für Sozialversicherungen heissen, dass sie Grundlagen für eine Berechnung wie für IV-Renten für Beeinträchtige erarbeiten müssten. Eine Arbeitsgruppe ist tätig geworden, mit dabei ist auch die emeritierte Professorin Gabriela Riemer-Kafka. Sie hatte bereits im November einen Berechnungsvorschlag präsentiert. Brisant: Berset hatte bisher kaum Interesse daran gezeigt, ihre Arbeit sogar herabgewürdigt. (ted)