[Schaffhauser Nachrichten] Streitgespräch zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung: Gerechter oder bloss anders ungerecht?

Mit dem neuen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung soll die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren abgeschafft werden. Das tönt gut, ist im Detail aber vertrackt und selbst unter bürgerlichen Ständeräten umstritten.

Von Sandro Stoll

Beide wollen die sogenannte «Heiratsstrafe» abschaffen, aber über das Wie sind sich Brüngger und Germann nicht einig. Bild: Roger Hofstetter

Es ist unüblich, dass zwei bürgerliche Schaffhauser Ständeräte auf Podien oder bei Streitgesprächen gegeneinander antreten. Warum ist es diesmal anders, Herr Germann?

Warum sollte man der Individualbesteuerung zustimmen, Herr Brüngger?

Severin Brüngger: Erstens beseitigt das neue Gesetz die Heiratsstrafe, die verfassungswidrig ist und auch gegen einen Bundesgerichtsentscheid verstösst. Zweitens schafft die neue Regelung einen finanziellen Anreiz für Zweitverdiener, mehr zu arbeiten, was insbesondere Frauen zugutekommt. Und drittens ist die Individualbesteuerung zivilstandsunabhängig, was aus liberaler Sicht richtig ist, es geht den Staat nämlich nichts an, ob seine Bürgerinnen und Bürger verliebt, verlobt oder verheiratet sind.

Wie lautet Ihre Kurzreplik, Herr Germann?

Germann: Mit dem verunglückten Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ersetzt man einfach die eine Ungerechtigkeit – die Heiratsstrafe – durch neue Ungerechtigkeiten wie die Einverdiener-, Alleinerziehenden- oder die Kinderbetreuungsstrafe. Zudem artet die Umsetzung in eine unsinnige Bürokratie mit 1,7 Millionen neuen Steuererklärungen mit komplexen Abgrenzungen aus. Kein Wunder, haben die Kantone das Referendum ergriffen.

Welche Ungerechtigkeit stört Sie denn besonders?

Germann: Am meisten stört mich, dass Ehepaare nicht mehr frei in der Entscheidung sind, mit welchem Pensum sie erwerbstätig sein wollen. Denn nur wenn beide gleich viel verdienen, haben sie den vollen Nutzen der Individualbesteuerung. Aber wenn die Konstellation anders ist – und auch das ist ein liberaler Entscheid –, kommt der Fiskus mit dem Steuerhammer und stellt Paare mit ungleichen oder nur einem Einkommen schlechter. Das ist ungerecht.

Löst eine Ungerechtigkeit einfach die andere ab, Herr Brüngger?

Brüngger: Die schlimmste Ungerechtigkeit ist die Heiratsstrafe, es gibt sehr viele Ehepaare, die genau von diesem Steuerhammer betroffen waren und jahrzehntelang zu hohe Steuern bezahlen mussten. Das neue Gesetz macht keinen Unterschied, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Zudem profitiert der überwiegende Teil der Bevölkerung von dieser Reform. 50 Prozent zahlen weniger Steuern, 36 Prozent bezahlen gleich viel wie vorher und nur 14 Prozent werden in meist kleinem Rahmen stärker belastet, es sind dies überwiegend sehr gut verdienende Alleinverdiener. Wenn man das gegeneinander abwägt, muss man sagen, der Gewinn, den die Individualbesteuerung bringt, ist viel, viel grösser als allfällige Nachteile für eine privilegierte Gruppe von Steuerzahlern.

Herr Brüngger hat die Erwerbsanreize für Zweitverdiener erwähnt, das ist doch eine gute Sache, Herr Germann.

Germann: Ja, vor allem bei Frauen liegt ein erhebliches Potenzial brach. Zielführender ist es, die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie weiter zu stärken. Darum haben wir beispielsweise einen Zweitverdiener-Abzug eingeführt oder auch die Abzüge für Drittbetreuungskosten massiv erhöht. Solche Massnahmen sind wirkungsvoll. Und was man auch nicht vergessen darf: Die Kantone haben im Gegensatz zum Bund längst Lösungen gegen die Heiratsstrafe gefunden. Mit dieser Vorlage würden die 26 vom Volk akzeptierten Steuersysteme mit einem Schlag eliminiert. Da stehen mir als Standesvertreter alle Haare zu Berge.

Brüngger: Da muss ich widersprechen: Die Steuerhoheit bleibt bei den Kantonen, sie können weiterhin eigene Abzüge definieren. Und auch die Steuerfüsse werden weiterhin von Kantonen und Gemeinden fixiert. Das ist wichtig für den Steuerwettbewerb, er wird durch diese Reform nicht beeinträchtigt.

Germann: In erster Linie wegen der drohenden Bürokratie durch jährlich 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen. Darüber hinaus kommen heikle Abgrenzungsfragen zwischen Ehe- oder Konkubinatspaaren oder bei Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieben. Da droht viel juristisches Konfliktpotenzial. Dagegen sind die Doppeltarife oder Splittingmodelle der Kantone bewährt. Vereinfacht gesagt: alles auf einen Haufen, geteilt durch zwei. Wird dieses System nun an die Wand gefahren, stünden in allen 26 Kantonen schwierige Volksabstimmungen an. Bei der Beratung der Mitte-Initiative in diesem Sommer hat das Bundesparlament die Chance auf eine faire und akzeptable Lösung

Ist der Aufwand für die Umsetzung in den Kantonen tatsächlich so gross, wie im Moment befürchtet wird?

Brüngger: Jede Umstellung bedeutet einen Zusatzaufwand. Aber langfristig vereinfacht sich vieles, da das Zusammenlegen und Auseinandernehmen bei Heirat, Scheidung und Tod wegfällt. Und auch die künstliche Intelligenz bietet zahlreiche Möglichkeiten, um Abläufe effizient zu gestalten. Da die Individualbesteuerung erst etwa 2032 eingeführt wird, haben unsere Steuerbehörden sehr viel Zeit für die saubere Ausarbeitung der Umsetzung. Ausserdem finde ich es ziemlich seltsam, wenn man den Bürgerinnen und Bürgern sagt: «Ihr zahlt wegen der Heiratsstrafe zwar schon seit Jahrzehnten zu viel Steuern, aber sorry, es ist uns zu mühsam, eine fairere Lösung umzusetzen.»

Germann: Wenn der Bund bei IT- oder KI-Projekten im Steuerbereich ein Sparpotenzial heraufbeschwört, werde ich zuerst einmal misstrauisch. Da mussten wir leider in der Vergangenheit mehr als nur einmal ein millionenschweres Fiasko erleben …

Brüngger: Nicht nur das. Dieser Anreiz ist in Zeiten des Fachkräftemangels für die ganze Wirtschaft, ja das ganze Land wichtig.

Germann: Selbst der Bund schätzt den Wachstumsimpuls auf dem Arbeitsmarkt als verschwindend klein ein. Es könnte ja ebenso gut sein, dass eine gut verdienende Ärztin, Juristin oder sonst eine hoch qualifizierte Fachkraft wegen der steuerlichen «Bestrafung» ihr Pensum reduziert, was beschäftigungspolitisch völlig kontraproduktiv wäre.

Zuerst einmal sinken die Steuereinnahmen aber so oder so …

Brüngger: Korrekt, die Individualbesteuerung bringt eine Steuersenkung von 630 Millionen, der Mittelstand wird spürbar entlastet, die meisten profitieren. Nur Alleinverdiener, die sehr viel verdienen, spüren einen Anstieg der Steuerlast.

Germann: Am Schluss bleibt es dabei: Die Individualbesteuerung ersetzt eine Ungerechtigkeit durch andere Ungerechtigkeiten. Es kann doch nicht sein, dass Paare mit exakt der gleichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit völlig unterschiedlich besteuert werden. Oder dass ein Einverdiener-Paar für seine Kinder nur den halben Kinderabzug geltend machen kann.

Brüngger: Da wird ein Gespenst an die Wand gemalt. Bei durchschnittlichen Löhnen ist die Schere nicht gross, auch wenn die Einkommen eines Ehepaares ungleich verteilt sind. Im Gegenzug schaffen wir dafür die Heiratsstrafe ab. Und das ist doch ein grosser Gewinn.

Fassen wir zum Schluss noch einmal zusammen: Wer gehört zu den Gewinnern, wer zu den Verlierern des neuen Gesetzes?

Brüngger: Gewinner sind die Frauen und alle, die jahrzehntelang von der Heiratsstrafe benachteiligt wurden. Verlierer sind Alleinverdiener, die über eine Million verdienen.

Germann: Verlierer sind Ehepaare mit ungleich hohen Einkommen, Einverdiener-Ehepaare, Konkubinatspaare mit Kindern sowie Alleinerziehende mit Kindern, was besonders beschämend ist.