Schaffhauser Nachrichten: «Tierschutz brauchtkeine eigenen Anwälte»

Bürgerliche Politiker halten Tierschutzanwälte für überflüssig. Gestern haben sie ihre Argumente dargelegt.

von sda

Die Schweiz habe ein vorbildliches Tierschutzniveau, sagte Ständerat Hannes Germann (SVP/SH). Für einen konsequenten Vollzug des Tierschutzgesetzes brauche es keine speziellen Anwälte. Ein Ja zur Initiative würde bloss zu mehr Bürokratie führen und Kosten verursachen. Das bürgerliche Nein- Komitee bringt aber auch ordnungspolitische Argumente vor. Bei einem Ja zur Initiative wären die Kantone verpflichtet, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Dies wäre ein Eingriff in die Strukturen der Kantone, sagte Germann. Hielten sie es für sinnvoll, könnten die Kantone schon heute Tierschutzanwälte einsetzen – wie der Kanton Zürich es getan habe. Andere Kantone hätten andere Strukturen geschaffen. «Den Kantonen soll und darf nicht vorgeschrieben werden, wie sie sich zu organisieren haben», sagte Germann.

Es gebe ja auch keine Kinderanwälte, gab CVP-Nationalrat Jakob Büchler (SG) zu bedenken. Spezialanwälte würden zu einer Aufblähung des Justizapparats führen. Die Initianten bezichtigte Büchler der «Zwängerei», da sie mit der Forderung nach Tierschutzanwälten bei der Revision des Tierschutzgesetzes unterlegen waren.