
Die 13. AHV-Rente ist sicher – nicht aber die Finanzierung
Von Hannes Germann

Die Frage der Finanzierung der 13. AHV war und ist einer der grossen Streitpunkte im Parlament. Mitte-Links setzte sich mit einem fragwürdigen Deal durch. Mein Minderheitsantrag aus der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-S) hat zwar gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates klar obsiegt, ist dann aber der Kommissionsmehrheit mit 23:19 unterlegen. Fast wäre es gelungen, die 9:4-Mehrheit aus der SGK-S zu kippen. Besonders ärgerlich ist die Tatsache, dass zwei welsche Freisinnige Mitte-Links zur Mehrheit verholfen haben. Der Stichentscheid des Präsidenten hätte meiner Minderheit zur Mehrheit verholfen.
Leidtragende sind Junge, Familien und Erwerbstätige
Die von der Ständeratsmehrheit beschlossenen zusätzlichen 9 Milliarden (2035) sind eine Finanzierung auf Vorrat. Das Gesamtfinanzierungskonzept schiesst weit über den Auftrag zur Finanzierung der 13. AHV-Rente hinaus. Es ist in zwei Etappen unterteilt und sieht sowohl bei den Lohnbeiträgen als auch bei der Mehrwertsteuer massive Erhöhungen vor. Darin enthalten sind bereits Mittel für die Finanzierung einer allfälligen Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare. Dass eine Volksinitiative – so sympathisch sie sein mag – bereits vor deren Beratung finanziert wird, ist wohl einmalig. Und vor allem unverhältnismässig.
Darum habe ich von einem «Raubzug auf das Portemonnaie und die Lohntüte von Jungen, Erwerbstätigen und Familien mit Kindern» gesprochen. Die Jungen, weil sie noch jahrzehntelang Beiträge zahlen müssen, bevor sie ihre AHV jemals erhalten. Die Erwerbstätigen, weil ihnen die Nettolöhne gekürzt werden. Die höheren Lohnnebenkosten belasten auch Arbeitgeber und reduzieren den Spielraum für Lohnerhöhungen.
Kommen bei Erwerbstätigen Familie und Kinder dazu, fallen die um insgesamt 1 Prozentpunkt steigenden Mehrwertsteuern erfahrungsgemäss besonders stark ins Gewicht. Ihnen tun Mehrwertsteuern und Lohnabzüge (final plus 0,8 Punkte) gleich doppelt weh. Fazit: Immer weniger Erwerbstätige pro AHV-Bezüger werden einen Grossteil dieser Zusatzmilliarden beitragen müssen. Eine Modellrechnung per 2035 (NZZ, 7.6.2025) zeigt auf, dass das Mehrheitsmodell des Ständerates teuer wird. Erwerbstätige bezahlen demnach pro Kopf und Jahr 1350 Franken mehr an die AHV. Sie setzen sich aus 550 Franken höheren Mehrwertsteuern und 800 Franken Mehrbelastung durch Lohnbeiträge zusammen.
Ganz ungeschoren kommt nur jenes Drittel davon, welches die AHV im Ausland erhält und hier nichts mehr zur Mehrwertsteuer beiträgt. Sie erhalten ab Dezember 2026 die 13. AHV-Rente zum Nulltarif. Zu den «Gewinnern» gehört selbstredend auch die wegen der Pensionierung der «Babyboomer» immer grösser werdende Generation von AHV-Beziehenden, zu der ich ab 2026 auch zählen werde. Sie resp. wir zahlen pro Jahr und Kopf 550 Franken (Mehrwertsteuer) und erhalten dannzumal gegen 3’000 Franken. Gleichwohl ist die «Dreizehnte» allen zu gönnen, zumal diese Generation viel zum Wohlstand unseres Landes beigetragen hat. Entscheidend ist aber für die Glaubwürdigkeit der AHV eine solide Finanzierung. Die 13. AHV kostet 2026 zusätzlich 4,2 Milliarden, ab 2030 rund 5,2 Milliarden Franken pro Jahr. Der Bundesrat wollte dies allein mit einer dauerhaften Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Punkte, war wegen einer gleichzeitig beabsichtigten Kürzung des Bundesbeitrages damit aber chancenlos. Mein Minderheitsantrag sah dagegen eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2028 bis 2030 um lediglich 0,6 Prozent vor. Mit beiden Varianten wäre indes der Volksauftrag erfüllt und die 13. AHV bis 2030 finanziert gewesen.
Milliarden-Päckli birgt politischen Sprengstoff
Der knappe (Fehl-)Entscheid ist umso ärgerlicher, als der Bundesrat per 2026 eine Vorlage für die Finanzierung der AHV ab 2030 vorlegen muss. Das von der unheiligen Mitte-Links-Allianz durchgepaukte 9-Milliarden-Päckli birgt sozialpolitischen Sprengstoff, gefährdet den Generationenvertrag zwischen Jung und Alt, zwischen Erwerbstätigen und Pensionierten. So droht ein Vollabsturz.