[Schaffhauser Nachrichten] «Wollen wir, dass Netflix weiterhin Millionen aus der Schweiz abschöpft?»

Regisseurin Andrea Staka, Mitte, und Kameramann Erol Zubcevic, vorne links, bei Dreharbeiten fuer die zweite Staffel der Serie "Neumatt" produziert von Zodiac Pictures und SRF, am Mittwoch, 6. April 2022 bei der Europaallee in Zuerich. (KEYSTONE/Michael Buholzer)

Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger sieht im revidierten ­Filmgesetz eine Chance zur Abschaffung eines Standortnachteils für die ­heimische Filmbranche. SVP-Ständerat Hannes Germann hält die Vorlage ­dagegen für einen unnötigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.

Im Gespräch mit: Andrea Gmür-Schönenberger und Hannes Germann

Rico Steinemann

Der Schaffhauser Ständerat hält das revidierte Filmgesetz für eine Mischung aus Heimatschutz, Subventionitis und staatlicher Bevormundung.

Im Parlament fand das revidierte Filmgesetz in beiden Kammern eine klare Mehrheit. Weil die Jungparteien der FDP, SVP und GLP das Referendum ergriffen, stimmt das Schweizer Stimmvolk am 15. Mai darüber ab. Mehr Möglichkeiten für die heimische Filmbranche und die Schaffung gleich langer Spiesse sehen die Befürworter, wenn die internationalen Streaminggiganten wie Netflix und Disney+ künftig vier Prozent des in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Die Gegner befürchten höhere Abopreise und kritisieren eine staatliche Bevormundung, weil das Gesetz auch eine 30-Prozent-Quote für europäische Filme auf den Streaming-Plattformen vorsieht. In einem Sitzungszimmer des Bundeshauses trafen sich die Luzerner Ständerätin An­drea Gmür-Schönenberger (Mitte) und der Schaffhauser Ständerat Hannes Germann (SVP) zu einem lebhaften Streitgespräch.

Frau Gmür-Schönenberger, was ist Ihre momentane Lieblingsserie?

Andrea Gmür-Schönenberger: Momentan habe ich gerade keine. Ich warte auf die zweite Staffel von «Tschugger».

Und Sie Herr Germann, sind Sie ein ­Serientyp?

Hannes Germann: Nicht unbedingt. Ich schaue mir aber gerne Krimis an. James Bond und andere Thriller. Aber für die eine oder andere Folge «Tschugger» hat es auch gereicht. Und ich habe mich köstlich amüsiert. Man sieht, auch die Schweiz bringt anständige Serien hin.

Mitte-Ständerätin Andrea Gmür moniert, dass Netflix nicht einen Arbeitsplatz in der Schweiz schaffe und null Wertschöpfung generiere.

Am 15. Mai stimmen wir über das ­revidierte Filmgesetz ab, das Parlament hat die Vorlage mit einer klaren Mehrheit verabschiedet. Nur die SVP sowie Minderheiten der FDP- und Mitte-Fraktionen stimmten dagegen. Herr Germann, was stört Sie an diesem Gesetz?

Germann: Sehr vieles. Man hat das Mass hier nicht gefunden. Als die Vorlage im Parlament diskutiert wurde, haben die Minderheiten in allen Einzelabstimmungen verloren. Die Filmlobby und eine Mehr- heit im Parlament haben knallhart alle Wunschforderungen durchgesetzt. Und so kann man ein Gesetz am Schluss nicht akzeptieren. Auch wenn man etwas mehr Mittel für die Filmbranche durchaus gutheissen könnte.

Gmür-Schönenberger: Dazu muss ich etwas sagen: Wir vom Ja-Komitee haben die bundesrätliche Vorlage übernommen. Normalerweise läuft die parlamentarische Arbeit ja so: Die Gegner gehen unten rein, das ist im Nationalrat passiert mit der Forderung nach einer einprozentigen Investitionspflicht. Hätten wir das Gleiche gemacht, und das tun die Pol-Parteien normalerweise, dann hätten wir eine sieben- bis achtprozentige Investitionspflicht verlangt. Und wären damit immer noch tiefer gewesen als Frankreich oder Italien. Dann hätten wir uns am Schluss bei vier Prozent getroffen. Wir waren von dem her gesehen viel zu anständig.

Hat die Filmlobby einen derartigen ­Einfluss in Bern, wie Herr Germann sagt?

Gmür-Schönenberger: Das Argument mit der Filmlobby ist ein Witz. Wir haben uns einfach angesehen, was Sache ist. Wollen wir weiterhin, dass Netflix einfach Millionen aus der Schweiz abschöpft? Ein Netflix-Abo kostet in der Schweiz bereits bedeutend mehr, als in allen umliegenden Ländern. Die Streamingdienste sollen hier investieren: Damit es gleich lange Spiesse gibt. Einerseits für unsere KMU-Filmwirtschaft gegenüber der Konkurrenz im Ausland. Und andererseits für die einheimischen TV-Sender, die jetzt schon vier Prozent investieren müssen. Künftig sollen auch deutsche Sender wie RTL oder Sat1 investieren, die in der Schweiz Werbefenster schalten. Ein Standortnachteil wird abgeschafft, die Wettbewerbsfähigkeit erhöht.

Geld, das nicht aus der Schweiz abfliesst, sondern hier investiert wird. Eine ein­heimische KMU-Filmwirtschaft, die davon profitiert. Herr Germann, das müsste der SVP doch gefallen.

Germann: Nein, weil das so eben nicht stimmt. Die Abgabe ist hoch. Die Vorlage rennt dem europäischen System hinterher und überschiesst natürlich wie immer noch mit einem «Swiss Finish». Einzig Spanien, Frankreich und Italien, alles Länder mit einer grossen Filmtradition, kennen eine noch höhere Investitionspflicht. Das sind Ausreisser nach oben. Dann käme schon die Schweiz mit den vier Prozent. Die anderen deutschsprachigen Länder sind deutlich unter dieser Marke. Österreich kennt gar keine Abgabe. Die Konsumierenden werden bevormundet. Ihnen wird eine Liste vorgelegt, was sie sich bevorzugt anzuschauen haben. Es reicht nicht mal die Quote von 30 Prozent europäischer Filme, sondern sie müssen auch noch extra gekennzeichnet werden. Ich glaube nicht, dass die Politik dem Schweizer Publikum vorgeben muss, was es schauen soll. Und noch etwas stört mich.

Bitte schön.

Germann: Am Schluss zahlen die Konsumenten die Zeche. Das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen: Wenn ein Unternehmen vier Prozent mehr Abgaben hat, dann holt es diese irgendwo wieder rein. Aber naheliegend ist, dass dies über Abopreise erfolgt.

Ob es tatsächlich zu einer Preiserhöhung kommt, weiss niemand.

Germann: So funktioniert die Wirtschaft. Das ist überall so.

Gmür-Schönenberger: Entschuldigen Sie, Herr Germann, aber das ist falsch! Herr Germann spricht von einer Abgabe. Aber es ist keine Abgabe, sondern eine Investitionspflicht. Jeder, der ein Unternehmen führt, weiss doch: man investiert, weil man dafür einen Return on Investment erhält, weil man so Gewinn erwirtschaftet. Auch Netflix kann in Filme und Serien investieren, die dann in über 150 Ländern gezeigt werden können. Und die Behauptung mit der Konsumentenbevormundung ist schlichtweg falsch, Herr Germann. Das schockiert mich ein wenig.

Germann: Ich kann heute entscheiden, was ich sehen will. Da braucht es doch keine staatliche Hilfe.

Die Wahlfreiheit bleibt weiterhin ­bestehen.

Gmür-Schönenberger: Auch künftig hat man die Auswahl von über 5000 Filmen und Serien auf Netflix. In der Kommission war das überhaupt nie ein Thema. Erst die Gegner der Vorlage haben den Begriff Konsumzwang benutzt. Das ist einfach falsch.

Germann: Ich habe nicht Konsumzwang gesagt, sondern Bevormundung der Anbieter.

Gmür-Schönenberger: Es ist auch keine Bevormundung. Mal hatten wir in einem Jahr 28 Prozent europäische Filme, in einem anderen 32 Prozent.

Sie sprechen von der 30-Prozent-Quote für europäische Filme.

Germann: Also, Sie sagen es ja, Frau Gmür. Wenn die Quote jetzt schon erfüllt ist, gibt es auch gar keinen Handlungsbedarf.

Gmür-Schönenberger: Wir schreiben die Quote freiwillig ins Gesetz, damit wir dann bei den Kulturprogrammen der EU dabei sind. Im Übrigen sind europäische Filme jetzt schon gekennzeichnet. Das ist eine Vereinfachung für den Konsumenten. Er sieht, was amerikanisch oder europäisch ist. Es ist weder eine Bevormundung noch ein Zwang. Der Konsument hat weiterhin volle Wahlfreiheit.

Germann: Die Jungparteien, die das Referendum ergriffen haben, sehen das aber so. Sie sehen sich ganz klar in ihrer Auswahl eingeschränkt. Und wenn man eine Quote Pro-Europa macht, ist es doch automatisch eine Einschränkung von Filmen, die woanders produziert werden. Das ist relativ einfach.

Gmür-Schönenberger: Gewisse Jungparteien behaupten dies fälschlicherweise. Es ist aber einfach der Status quo, der jetzt festgelegt wird. So, wie wir es häufig in der Gesetzgebung machen. Die Junge Mitte sagt Ja zum Filmgesetz.

Ob die Vier-Prozent-Investitionspflicht zu hoch oder zu tief angesetzt ist und ob es sie überhaupt braucht, ist Gegenstand ­hitziger Diskussionen. Frau Gmür, was bringt diese Investitionspflicht?

Gmür-Schönenberger: Mit vier Prozent Investitionspflicht liegen wir tief, verglichen mit Frankreich oder Italien, die 26 respektive 20 Prozent verlangen. Momentan sind wir diesen Ländern gegenüber im Nachteil. Mit der Investitionspflicht stärken wir unsere Filmwirtschaft, wir machen sie konkurrenzfähig. Dazu nur ein Beispiel.

Erklären Sie.

Gmür-Schönenberger: Nehmen Sie den Film «Die Kinder vom Napf», der im Entlebuch gedreht wurde: Wochenlang war die Filmcrew vor Ort. Und hat das lokale Gewerbe unterstützt, die Gastronomie und so weiter. Die Filmschaffenden zahlen hier auch Steuern. So sieht das übrigens auch Ihr Kollege Ständerat Thomas Minder, Herr Germann. Er unterstützt dieses Gesetz, weil es auch für ihn eine absolute Swissness-Vorlage ist. Netflix schafft keinen einzigen Arbeitsplatz in der Schweiz und generiert null Wertschöpfung. Die machen nichts anderes, als die Schweiz zu schröpfen. Netflix kann sich diese vier Prozent Investitionspflicht pro­blemlos leisten. Ich sage bewusst Investitionspflicht. Weil wir nicht einfach Geld wollen, sondern dass die Unternehmen in den Schweizer Film investieren sollen.

Germann: Das Schweizer Filmschaffen wird so schon mit jährlich gegen 120 Millionen Franken subventioniert. Da kann man sich fragen, ob es den Aufwand wert ist, wegen zusätzlichen 20 Millionen ein ganzes System auf den Kopf zu stellen. Die Schweizer Privatfernseher werden zudem dabei diskriminiert.

Inwiefern?

Germann: Indem man ihnen Schweizer Produktionen nicht mehr anrechnet. Dabei haben sie bereits eine Investitionspflicht von vier Prozent. Ausserdem können …

Gmür-Schönenberger: (unterbricht) Aber das stimmt doch so nicht. Das System wird auch keineswegs auf den Kopf gestellt.

Germann: Moment. Jetzt will ich auch mal meinen Gedanken zu Ende führen. Schweizer TV-Sender können heute in Werbespots für den Schweizer Film werben und sich das als Investition anrechnen lassen, das ist in Zukunft nur noch beschränkt möglich. Warum? Weil man mehr Cash will. Da sprechen wir nochmals von drei bis vier Millionen Franken.

Gmür-Schönenberger: Herr Germann, Sie sagen, dass es die zusätzlichen 20 Millionen nicht braucht, die dem Schweizer Filmschaffen mit der Investitionspflicht für die Streamingriesen zufliessen würde. Wir reden hier nicht von Steuergeldern. Es geht darum, dass Netflix in den Schweizer Film investiert. Schweizer Filme und Serien könnten plötzlich in über 150 Ländern zu sehen sein. Warum haben wir eine Autobahnraststätte die Heidiland heisst? Wegen des Films, der weltweit bekannt ist. Auch der Tourismus profitiert von dieser Vorlage.

Germann: (unterbricht) Aber das haben wir ja heute schon im alten System! Ihr holt immer diese alten Zöpfe hervor. «Tschugger» und «Wilder» gibt es auch jetzt schon, ohne revidiertes Filmgesetz. Netflix kauft doch heute schon Produktionen wie «Neumatt» oder «Der Bestatter». Wozu um Himmelswillen braucht es also dieses Gesetz?

Gmür-Schönenberger: Jetzt lassen Sie auch mich ausreden. Es geht darum, noch mehr Möglichkeiten zu schaffen. Dass Schweizer Sender diskriminiert werden, wie Herr Germann sagt, stimmt übrigens auch nicht. Es gibt gleich lange Spiesse. Auch ausländische Sender wie Sat1 und RTL, die Geld aus der Schweiz abschöpfen, sollen künftig vier Prozent investieren. Kleine Sender sind ausgenommen, wer weniger als zwölf Filme pro Jahr produziert, muss nicht investieren, wer weniger als 2,5 Millionen Franken Umsatz macht auch nicht. Und es gibt die Anrechenbarkeit von Werbung bis 500 000 Franken. Der einzige einheimische Sender, der künftig etwas mehr investieren muss, ist 3+.

Entsprechend wehrt sich dieser auch gegen die Vorlage.

Gmür-Schönenberger: Natürlich. Aber alle anderen Sender sind draussen. Es werden dermassen viele Sachen im Rahmen dieses Filmgesetzes behauptet, die einfach nicht stimmen.

Germann: Aber es gibt doch bereits heute viele Koproduktionen mit TV-Sendern aus dem Ausland. Es ist nicht so, dass diese Sender hier gar nichts machen. Das Gesetz wird als «Lex Netflix» verkauft, damit man sagen kann, dass es mehr Geld gibt für die Schweiz. Und die Ausländer sollen bezahlen.

Gmür-Schönenberger: Das stimmt so nicht. Es geht nicht darum, dass es mehr Geld gibt.

Germann: Ach bitte! Hören Sie auf mit dieser Unterscheidung von Geld und Investition. Eine Investition ist auch Geld, für ein Unternehmen spielt das doch keine Rolle. Eine Zwangsinvestition ist das Gleiche wie eine Abgabe. Und wenn man die vier Prozent nicht erreicht, dann muss man die Abgabe leisten.

Gmür-Schönenberger: Für Schweizer Privatsender gilt schon längstens diese Investitionspflicht von vier Prozent. Und was tun sie? Alle investieren. Es gibt kaum jemand, der die Abgabe zahlt. Jedes Unternehmen will investieren und nicht einfach Geld abgeben. Aus einer Investition kann man schliesslich wieder einen Gewinn generieren. So wächst man.

Germann: Wirtschaftlich ist das eine Bevormundung, wenn man einem Unternehmen sagt, wo es investieren muss. Und das auch noch mit einer Quote verbindet. Das ist nichts anderes als eine Spezialgesetzgebung zum Schutz des europäischen Filmschaffens. Die Europäer ticken einfach so. Nur wer wirtschaftlich nicht mithalten kann, erlässt protektionistische Massnahmen. Da geht es um etwas Grundsätzliches, das Gesetz enthält ein protektionistisches Element. Wir zwingen unsere Buchhändler auch nicht, einheimische Schriftsteller zu unterstützen.

Frau Gmür, der Wind hat gedreht. ­Anfänglich sah es gut aus für die Vorlage, nach den neuesten Umfrage von Tamedia liegt die Zustimmung für das Filmgesetz nur noch bei knapp 50 Prozent. Was läuft da aus Ihrer Sicht schief?

Gmür-Schönenberger: Ein Problem ist: Viele Leute wissen gar nicht, was Netflix ist. Oder was Streamingdienste sind.

Germann: Da schliessen wir mal die Politik in Bern nicht aus.

Gmür-Schönenberger: (lacht). Was die Gegner hervorragend machen: Sie wiederholen mantramässig ihre Fake-News. Das schockiert mich schon etwas. Sogar auf dem offiziellen Twitter-Account der FDP ist die Rede von Zwangskonsum. Das ist schlichtweg falsch. Wenn man immer erklären muss, was falsch ist und wiederholen muss, dass man weiterhin die Wahl hat, ist man immer in der Defensive. Und es ist schwierig, den Menschen ab 60 bis 70 Jahren, also jenen, die am meisten abstimmen gehen, zu erklären, was so ein Streamingdienst überhaupt ist. Sie kennen das nicht. Dann wird vieles behauptet, das einfach nicht stimmt. Filmsteuer, Zwangskonsum, der Staat schreibt einem vor, was man zu sehen habe, höhere Abopreise. All das verfängt, auch wenn es falsch ist. Im Zweifel sagt man dann Nein. Da waren die Gegner sehr erfolgreich bis jetzt. Darum braucht es noch mehr Aufklärung: Das Filmgesetz kostet den Steuerzahler nichts, für den Konsumenten ändert sich nichts. Nur Netflix investiert künftig in den Schweizer Film.

Germann: Ich finde, das Gesetz geht zu weit. Bisher finanzierte man das einheimische Filmschaffen über die Abgaben der SRG, die Serafe-Gebühr. Wir alle tragen dazu bei, ­Private und Unternehmen bezahlen diese Gebühr. Der zweite Pfeiler sind die Subventionen vom Bundesamt für Kultur. So erhält die hiesige Filmbranche um die 120 Millionen Franken. Und jetzt kommt noch ein dritter Pfeiler, der neu ist. Zusätzlich kommt nun noch das Geld dazu, das über diese vierprozentige Investitionspflicht eingenommen wird. Und dafür muss ausschliesslich der Konsument bezahlen, der sich frei dafür entscheidet, seine Filme zu streamen. Also trifft es wohl auch eher die Jungen, weil sie es sind, die Filme streamen.

Gmür-Schönenberger: Aber es gibt keine Aboerhöhung.

Germann: Es gibt eine Investitionspflicht oder eine Ersatzabgabe. Und im Falle dieser Ersatzabgabe muss ein Unternehmen wie Netflix oder Disney+ oder unsere Kabelunternehmer dafür gerade stehen. Es kann also auch Schweizer Unternehmen treffen.

Gmür-Schönenberger: Wir drehen uns im Kreis.

Also, letzte Frage, damit uns nicht schwindlig wird. Wagen Sie ein Prognose: Reicht es oder nicht?

Gmür-Schönenberger: Es gibt ein knappes Ja. Weil es eine gut austarierte Vorlage ist, die einen Standortnachteil für unsere einheimische KMU-Filmwirtschaft abschafft.

Germann: Ich hoffe und glaube, dass es ein knappes Nein gibt, weil es eine Dreifachbelastung bringt. Es bringt eine Diskriminierung von Schweizer TV-Produzenten. Das Gesetz ist ein Eingriff, der völlig unnötig ist. Es ist eine Mischung aus Heimatschutz, Subventionitis und staatlicher Bevormundung. Und gegen diese drei Sachen habe ich etwas.

Hannes Germann
Der in Schaffhausen ­geborene Hannes ­Germann (Jahrgang 1956) arbeitete als ­Primarlehrer und ­studierte auf dem ­zweiten Bildungsweg Betriebsökonomie. ­Germann war 1983 ­Gründungsmitglied der SVP-Sektion ­Oberhallau und amtete von 1997 bis 2008 als Gemeindepräsident von Opfertshofen. Von 1997 bis 2000 war er Mitglied des Schaffhauser ­Kantonsrats. Seit 2002 vertritt ­Germann den Kanton Schaffhausen als ­Ständerat.

Andrea Gmür- Schönenberger
Geboren 1964 im St. Gallischen Wattwil, absolvierte Andrea Gmür-Schönenberger (Die Mitte) ein Studium der Anglistik und Romanistik an der Universität Fribourg. Von 2007 bis 2015 war sie Mitglied des Kantonsrats Luzern. 2015 wurde Gmür-­Schönenberger in den Nationalrat gewählt. Seit 2019 sitzt die ehemalige ­Gymnasiallehrerin für den Kanton Luzern im Ständerat. Gmür-Schönenberger wohnt in Luzern, ist verheiratet und Mutter von vier ­erwachsenen Kindern.