Hinter dem Verbandsbeschwerderecht steht auch der Schaffhauser Hannes Germann (SVP). Allerdings nur, wenn das Instrument austariert bleibt und mit Augenmass genutzt, also nicht ausgehebelt wird. Als Negativbeispiel führte er eine Vereinbarung an zwischen einer Basler Firma, die im Aargau einen Fachmarkt erstellen wird, und dem VCS Aargau. Dass man die Zahl der Parkplätze reduzierte, mochte Germann noch hinnehmen.
Dass man aber noch die Zahl der Gäste- und der Angestelltenplätze fixierte und die Höhe der Gebühren in der Vereinbarung festhielt sowie die Auflagen zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs mit hineinnahm, überschreitet für ihn das Mass. Dies wäre doch Sache der staatlichen Vollzugsbehörde, findet er.
Den Hammer findet er jedoch, dass im Vertrag unter Ziffer 7.4, eine Konventionalstrafe festgeschrieben werden konnte: «Im Falle einer Verletzung von Ziffer 2» – das geht dann bis 5.2.1 – «schuldet die Bauherrschaft dem VCS eine Konventionalstrafe von 50 Franken pro Parkplatz und Tag, an dem der vereinbarungswidrige Zustand besteht.»
Germann, der auch noch in einer kommunalen Exekutive tätig ist, ist der Ansicht, dass für solche Bewilligungen Gemeinde- oder Stadtbehörden zuständig sind, in Zusammenarbeit mit dem Kanton, wenn es um Betriebsbewilligungen geht. Dass ein Verband sich so tief einmischt, geht ihm allzu weit.
Es käme einer Bankrotterklärung des Rechtsstaates gleich, wenn das Parlament solche Zustände zuliesse. Darum ist er froh, mit dieser parlamentarischen Initiative einen Weg gefunden zu haben, um diese Missbräuche zu verhindern. (wic)