Bei der Berechnung des Invaliditätsgrads sollen künftig die realistischen Einkommensmöglichkeiten berücksichtigt werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch, 1. Juni 2022, oppositionslos eine entsprechende Motion seiner Sozialkommission SGK-N angenommen, gegen den Willen des Bundesrats.
Dass es eine neue Grundlage zur Berechnung der IV-Renten braucht, ist längst unbestritten. Auch SGV-Präsident Hannes Germann hatte in seinem Vorstoss (21.4522) eine zeitnahe Anpassung der problematischen Berechnung der IV-Renten verlangt. Das Parlament geht den notwendigen Systemwechsel nun an, was der SGV sehr begrüsst.
Nach der Annahme im Nationalrat ist als nächstes der Ständerat am Zug. Stimmt auch dieser dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat bis zum 30. Juni 2023 seine IV-Bemessungsgrundlage präzisieren. Gemäss Motionstext soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung auch bei Hilfstätigkeiten auf tiefstem Kompetenzniveau gewisse Arbeiten nicht ausführen können und dass das Lohnniveau auch Tätigkeiten, die ihnen zumutbar sind, tiefer ist als bei gesunden Personen.