Schaffhauser Nachrichten: Heiraten ohne eine steuerliche Mehrbelastung

Beginn der Frühjahrssession: 
Steuerreformen stehen bei den Bürgerlichen ganz oben auf der Prioritätenliste. In die Räte kommt vorerst aber nur ein kleines Paket.

von Michael Brunner

Bern – «Im Steuerbereich müssen wir in den kommenden zwei Jahren einige Pflöcke einschlagen.» Das sagte der Schaffhauser SVP-Ständerat und neue Präsident der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (Wak), Hannes Germann, im vergangenen Herbst. Reformbedarf sah Germann vor allem bei der Unternehmenssteuer, der Mehrwertsteuer und der Ehepaarbesteuerung. In der am Montag beginnenden Frühjahrssession stehen alle drei Bereiche auf der Traktandenliste, Pflöcke werden aber fürs Erste nicht eingeschlagen – und es ist offen, ob sich das danach bald ändern wird.

l Unternehmenssteuerreform II: In diesem Bereich sind die politischen Arbeiten am weitesten vorangeschritten. Doch wegen des grossen Umfangs und der Komplexität der Materie musste die Wak des Ständerats dieses Geschäft aufteilen. Die zentralen Punkte werden frühestens in der Sommersession behandelt. Beseitigt respektive gemildert werden soll aus bürgerlicher Sicht insbesondere die Doppelbelastung von Unternehmen und Besitzern bei der Gewinnausschüttung. In dieser Session steht damit die so genannte indirekte Teilliquidation im Zentrum. Dabei geht es darum, dass ausschüttungsfähige Gewinne nicht einfach im Unternehmen unproduktiv zurückbehalten werden. Das ist ein beliebter Trick, um dann bei einem (teilweisen) Verkauf der Beteiligungsrechte aus dem Privatvermögen des bisherigen Aktionärs an eine Kapitalgesellschaft die versteckten Gewinne steuerfrei als Kapitalgewinn realisieren zu können. Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung die Regelung gegen diese Steuerumgehung wesentlich weiter ausgelegt und praktisch alle Formen der Substanzentnahmen durch den neuen Eigentümer als Erfüllung des Tatbestandes der indirekten Teilliquidation qualifiziert. Nun herrscht in der Wirtschaft Verunsicherung, und zahlreiche Unternehmensnachfolgen sind blockiert. Daher will das Parlament wieder Rechtssicherheit schaffen. Eine bürgerliche Mehrheit der ständerätlichen Wak setzt sich für eine Regelung ein, auf Grund deren nach Meinung der Steuerexperten des Bundes kaum noch Fälle der indirekten Teilliquidation geahndet werden könnten. Der Bundesrat zieht daher den seiner Meinung nach einfacheren Vorschlag der Minderheit der Kommission vor. Laut Hannes Germann ist dieser erste Teil der Unternehmenssteuerreform II zwar wichtig und sehr dringend: «Aber vom zweiten Teil werden weit mehr Unternehmen betroffen sein.»

l Mehrwertsteuer: Der Nationalrat berät als Zweitrat Motionen der ständerätlichen Wak zur Mehrwertsteuer. Diese fordern mit dem einheitlichen Mehrwertsteuersatz aber lediglich das, was der zuständige Bundesrat Hans-Rudolf Merz sowieso schon anpeilt. Zurzeit sind Experten daran, ein entsprechendes Modell auszuarbeiten, welches zu einem späteren Zeitpunkt ins Parlament kommen wird. Ob dieses aber eine Chance haben wird, ist höchst ungewiss. Denn CVP, SVP und SP verlangen aus sozialpolitischen Gründen zahlreiche Ausnahmen vom Einheitssatz.

l Ehepaarbesteuerung: Seit langem unbestritten ist, dass die unter dem Schlagwort Heiratsstrafe bekannte (teilweise) Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren beseitigt werden soll. Nun will die CVP rasch vorwärts machen. Sie will im Ständerat die Unternehmenssteuerreform II mit der Ehepaarbesteuerung koppeln und einen allgemeinen Verheiratetensteuerabzug durchsetzen. Obwohl die CVP im Ständerat die grösste Partei ist, dürfte ihr Vorhaben chancenlos bleiben. Die anderen Parteien halten das Ganze für eine Hauruckübung. Sie setzen eher auf die Vorschläge von Bundesrat Merz, die allerdings erst später ins Parlament kommen werden. Merz propagiert im Sinne einer Sofortmassnahme eine Kombination aus allgemeinem Ehepaarabzug und Doppelverdienerabzug. Mittelfristig muss sich das Parlament entscheiden, ob bei Ehepaaren die Individualbesteuerung oder ein Splitting angewandt werden soll. CVP und SVP tendieren zum Splitting, bei welchem die Einkommen der Ehepartner zusammengezählt und dann durch einen Faktor geteilt werden. Die Individualbesteuerung sieht für jeden Ehepartner eine eigene Steuererklärung vor. SP und FDP favorisieren diese Lösung.