[Schaffhauser Nachrichten] Steuervorlage wirft Schatten voraus

Im Ständerat steht die Debatte um die Steuervorlage 17 an, die mit zwei AHV-Milliarden verknüpft wird. Ein Politdeal, der umstritten ist, aber eine Mehrheit finden wird.

Von Hannes Germann*

Bild: KEYSTONE/Alexandra Wey

Worum geht es? Die heutigen Steuerprivilegien in Form von Sonderregimes für Holdings, gemischte Gesellschaften und so weiter sind international nicht mehr ­akzeptiert. Den im globalen Wettbewerb stehenden, in der Schweiz ­ansässigen internationalen Unternehmen drohen Repressionen. Die nach der Ablehnung der (ver- unglückten) Unternehmenssteuerreform III vorhandene Rechtsunsicherheit ist Gift für die Wirtschaft. Darum braucht es eine tragfähige Ersatzlösung – und zwar rasch.

Nun haben wir uns in der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) für ein Modell mit folgender Stossrichtung entschieden: Anstelle einer Erhöhung der Familienzulagen soll ein sozialer Ausgleich über die AHV vorgenommen werden. Die Kommission hat sich oppositionslos für dieses Kernelement der Vorlage ausgesprochen. Es orientiert sich am Grundgedanken: Jeder Steuerfranken, der durch die Steuervorlage 17 auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden entfällt, wird mit einem Franken an die Finanzierung der AHV «gegenfinanziert».

Die Verknüpfung der Steuervorlage mit einem Element aus der ebenfalls abgelehnten Vorlage zur Altersvorsorge 2020 mag unschön oder gar staatspolitisch problematisch sein. Teuer ist sie mit 0,3 Lohnprozent allemal. Die erste Aufregung über den Kuhhandel ist darum nachvollziehbar. Allerdings war die ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagene Verknüpfung mit der Familienzulage ebenso sachfremd.

Immerhin darf man feststellen, dass niemand die Notwendigkeit bestreitet, etwas für unser wichtigstes Sozialwerk, die AHV, zu tun. Niemand stellt in Abrede, dass der AHV-Schachzug ein Mittel zum Zweck ist, eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Gerade auch aus Sicht des Kantons Schaffhausen ist eine rasche Klärung der Situation wichtig. Denn die vielen bei uns tätigen, international ausgerichteten Unternehmen und Headquarters tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg und zu den Steuer­einnahmen des Kantons bei.

Um als Standort Schweiz für die teilweise hoch mobilen internationalen Gesellschaften trotzdem attraktiv zu bleiben, werden die international (OECD, EU) akzeptierten Gefässe eingeführt. Dazu zählen in erster Linie der erhöhte Abzug für Forschungsaufwendungen, die Lizenzbox und ein Zins­abzug auf überschüssigem Eigenkapital als weitere Option für Steuerabzüge.

Das ist grundsätzlich gut so. So wie die kantonale Option jetzt aussieht, profitiert allerdings einzig der «Höchststeuerkanton» Zürich. Das ist gut für den Wirtschaftsmotor, aber mehr als ein Haar in der Suppe. Denn erstens widerspricht es dem Sinn und Geist des Steuerharmonisierungsgesetzes, einen Steuersatz von mindestens 13,5 Prozent (Kanton, Gemeinde, Kirche) festzuschreiben. Und zweitens ist es stossend, die Kantone ausgerechnet hier ­ungleich zu behandeln und damit für ­ungleiche Spiesse zu sorgen.

Trotz ein paar weiterer «Mängel» ist festzuhalten: Die WAK-S legt eine tragfähige Lösung vor. Wir haben den Spatz in der Hand. Und der ist mir in dieser schwierigen Situation lieber als die Taube auf dem Dach.

* Hannes Germann ist Schaffhauser SVP-Ständerat.