Schaffhauser Nachrichten: Alle Kantone haben die Charta gebilligt

Der Ständerat spricht sich für den Beitritt zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung aus.

Hannes Germann und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey unterhalten sich über die europäische Charta. [Bild: Schaffhauser Nachrichten]
Hannes Germann und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey unterhalten sich über die europäische Charta. [Bild: Schaffhauser Nachrichten]
Bern – Erfolglos bekämpfte Carlo Schmid (CVP/AI) die Vorlage mit einem Nichteintretensantrag. Der Beitritt sei überflüssig, weil die Gemeindeautonomie in der Schweiz gut verankert sei, sagte er eingangs der ausgedehnten Eintretensdebatte. Ausserdem werde, wie mit jedem internationalen Vertrag, die Souveränität der Kantone und des Volks untergraben.
Peter Briner (FDP/SH) hielt ihm entgegen, dass alle Kantone der Charta zugestimmt hätten. Die Schweiz habe zudem ein Interesse, das benachbarte Ausland «häuslicher und schweizähnlicher» einzurichten, sagte Thomas Pfisterer (FDP/AG).
Auch Bundesrätin Micheline Calmy-Rey hielt solche Bedenken für «weit übertrieben». Die Vorsteherin des Departements des Äusseren betonte insbesondere, dass die Charta das föderale Gleichgewicht der Schweiz nicht verschiebe. Schmids Antrag scheiterte schliesslich mit 26 zu 11 Stimmen.

Kein fakultatives Referendum
Unbestritten war im Ständerat, dass die Charta nicht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstellt werden soll. Dies im Gegensatz zum Nationalrat, der dies in der Sommersession beschlossen hatte. Insbesondere von Seiten der SVP waren Befürchtungen laut geworden, die Charta führe zu eine Flut von Prozessen und zu Interventionen des Bundesgerichts in die Gemeindeautonomie.
In der Gesamtabstimmung votierten 24 Ständeräte für den Beitritt, zehn dagegen. Das Geschäft geht damit zurück an den Nationalrat, der sich noch einmal über die Referendumsfrage beugen muss.

Autonom regeln
Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung war vom Europarat ausgearbeitet und 1985 zur Unterzeichnung aufgelegt worden. Ihre Hauptpunkte sind der Schutz und die Stärkung der Gemeindeautonomie in Europa. Sie enthält dazu politische, verwaltungstechnische und finanzielle Grundsätze, deren Einhaltung den kommunalen Gebietskörperschaften erlaubt, ihre eigenen Angelegenheiten möglichst autonom zu regeln. (sda)