Schaffhauser Nachrichten: Grosszügigere Regeln verlangt

Ab wann gilt Raps als schweizerisch? Gegen den Vorschlag des Bundesrates regt sich in Schaffhausen Widerstand. Bild Key
Ab wann gilt Raps als schweizerisch? Gegen den Vorschlag des Bundesrates regt sich in Schaffhausen Widerstand. Bild Key

Der Schaffhauser Regierungsrat ist nur teilweise einverstanden mit den neuen Swissness-Bestimmungen. Stein des Anstosses sind die Landwirtschaftsflächen in der Grenzzone.

Von Vanessa Buff

Ab wann gilt Raps als schweizerisch? Gegen den Vorschlag des Bundesrates regt sich in Schaffhausen Widerstand. Bild Key
Ab wann gilt Raps als schweizerisch? Gegen den Vorschlag des Bundesrates regt sich in Schaffhausen Widerstand. Bild Key

SCHAFFHAUSEN Ist ein Salat, der von einem Schweizer Bauern nach Schweizer Regeln auf deutschem Boden angebaut wurde, ein Schweizer Salat? Es kommt auf die Umstände an. Denn gemäss den neuen Swissness-Bestimmungen darf der Salat die Bezeichnungen «Schweiz», «Schweizer Qualität» oder «Herkunftsland Schweiz» nur dann tragen, wenn die Fläche, auf dem er angebaut wurde, «mindestens seit dem 1. Mai 1984 ununterbrochen von einem in der schweizerischen Grenzzone wohnenden Produzenten bewirtschaftet» worden ist.

Nachteile für Bauern

Diese Formulierung ist in der Praxis kompliziert und sorgt gerade im Kanton Schaffhausen für Widerstand. «Das Problem ist, dass hier auch nach 1984 noch viele Flächen ennet der Grenze dazugekommen sind», erklärt Regierungsrat Ernst Landolt auf Anfrage der «Schaffhauser Nachrichten». «Die Produkte, die darauf angebaut werden, würden gemäss Bundesrat also nicht mehr unter die Swissness-Bestimmungen fallen.» In der Konsequenz müssten die betroffenen Bauern nicht nur zwei verschiedene Produktions- und Verkaufssysteme aufbauen – einen für Swissness- und einen für Nicht-Swissness-Erzeugnisse. Auch müssten sie mit einem schlechteren Verkaufspreis für diejenigen Produkte rechnen, welche das Qualitätslabel «Schweiz» verlieren würden, so Ernst Landolt. Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht das Problem: Insgesamt bewirtschaften Schaffhauser Bauern eine Fläche von rund 15 000 Hektaren. Davon befinden sich rund 2900 ennet der Grenze, nämlich in der 10 Kilometer breiten Grenzzone – und «nicht irgendwo in Hannover oder Dresden», wie Landolt betont. Und von diesen 2900 Hektaren sind wiederum knapp 1800 erst nach 1984 dazugekommen, würden künftig also nicht mehr als schweizerisch gelten. Das sind immerhin 12 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche – oder 37 Prozent der Schaffhauser Landwirtschaftsbetriebe, die laut Landolt von der Neuregelung betroffen wären. Diese Zahlen haben den Regierungsrat dazu veranlasst, aktiv zu werden. Vom Bundesrat verlangt er neben einem Gespräch in Bern vor allem den 1. Januar 2014 als Stichtag – eine Minimallösung, wie Landolt erklärt. Denn alle Flächen, die seither in der Grenzzone dazugekommen sind, würden so ebenfalls nicht unter die Swissness-Bestimmungen fallen. Dasselbe gilt für Flächen, die künftig neu von Schaffhauser Bauern in der Grenzzone bewirtschaftet würden.

«Nicht einzusehen»

Trotzdem nimmt der Regierungsrat damit ein wichtiges Anliegen der Schaffhauser Bauern auf. «Die Flächen in der Grenzzone müssen nach den genau gleichen gesetzlichen Richtlinien bewirtschaftet werden wie die Flächen im Inland», sagt Christoph Graf, Präsident des Schaffhauser Bauernverbandes. Es sei daher nicht einzusehen, warum die darauf entstandenen Produkte weniger schweizerisch sein sollten – oder gar weniger schweizerisch als Produkte aus dem Fürstentum Liechtenstein. Dieses wird nämlich den Flächen im Inland punkto Swissness gleichgestellt – genau wie die Zollanschlussgebiete Büsingen und Campione d’Italia.

Swissness Germann verlangt zusätzliche Abklärungen

SCHAFFHAUSEN Die Swissness-Vorlage soll dafür sorgen, dass Schweiz drin ist, wo Schweiz draufsteht. Das Paket, bestehend aus dem revidierten Markenschutzgesetz sowie vier Verordnungen, soll auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden. Dagegen wehrt sich jedoch Widerstand: Ständerat Hannes Germann (SVP) fordert vom Bundesrat zusätzliche Abklärungen über die Auswirkungen auf die Wirtschaft. Sein Postulat, in dem er auch eine spätere Inkraftsetzung anregt, wird morgen in der kleinen Kammer behandelt. Auch die Rechtskommissionen haben Anpassungen der Swissness-Vorlage vorgeschlagen. (vbu)